Mittwoch, 22. Mai 2013

16. April 2012 07:23 Uhr

München

Plädoyers im Prozess um Kraillinger Doppelmord beginnen

Im Prozess um den Mord an den Schwestern Chiara und Sharon aus Krailling halten Anklage und Verteidigung heute ihre Plädoyers. Am Dienstag könnte dann das Urteil fallen.

Die Grabstätten der beiden ermordeten Geschwister Chiara (8) und Sharon (11) aus Krailling auf dem Friedhof in Gräfelfing. dpa

Der angeklagte Onkel, selbst Familienvater, soll sich in der Nacht zum 24. März 2011 in die Wohnung seiner Schwägerin geschlichen und die Kinder mit einem Seil, einer Hantelstange und einem Messer ermordet haben. Um einen Erbstreit zugunsten seiner Frau zu entscheiden, wollte der nach einem Hausbau verschuldete Postbote laut Anklage auch die Mutter töten - mit einem Elektrogerät in der Badewanne. Nur weil sie später heimkam, entging sie nach Überzeugung der Anklage der Tat. Die Frau fand die Leichen ihrer Kinder schaurig hindrapiert.

"Manchmal möchte man nur noch schreien", sagte ein junger Polizist, der mit einer Kollegin als erster am Tatort war. Der frühere Münchner Mordermittler Josef Wilfling spricht in seinem Buch "Unheil" von einem Verbrechen, das "wohl als eines der unfassbarsten und schockierendsten in die Kriminalgeschichte unseres Landes eingehen wird".

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Der 51-jährige Angeklagte jedoch blieb während Prozesses vor dem Landgericht München II nach außen ungerührt - bis auf sein Grinsen. Manche empfanden es als herablassend, spöttisch, höhnisch. Andere interpretierten es als Distanzierung - als ginge ihn das alles nichts an. Der Angeklagte sei es aber, um den es hier gehe, betonten Staatsanwalt Florian Gliwitzky und die Anwälte von Mutter und Vater der toten Kinder, die Nebenkläger sind.

Krailling: 51-Jähriger weist die Schuld von sich

"Überlegen Sie, ob Sie Verantwortung übernehmen wollen", rief der Anwalt des Vaters, Andreas von Máriássy, in der letzten Sitzung Ende März dem Angeklagten zu. "Ihre Chance." An diesem 13. Prozesstag hätte das Urteil fallen sollen. Aber der Postbote wollte überraschend aussagen. Freilich kam kein Geständnis: Er wies die Tat von sich, erhob Vorwürfe gegen Ermittler, warf Zeugen Falschaussage vor - und erzählte eine nicht immer logische Geschichte: Seine DNA-Spuren in der Wohnung der Schwägerin stammten von einem Nasenbluten bei einem Besuch. Das Seil, mit dem Chiara gewürgt wurde, habe er bei diesem Besuch Sharon zum Wegwerfen gegeben. Eine Fahrradlampe mit seinem Fingerabdruck habe er ihr geschenkt.

Staatsanwaltschaft von Schuld des Angeklagten überzeugt

"Er hat Tat- und Geschehensvarianten geschildert, die letztlich für alle Verfahrensbeobachter völlig unplausibel waren", sagt Oberstaatsanwältin Andrea Titz. "Letztendlich hat seine Einlassung in keiner Weise dazu geführt, dass die Ermittlungsergebnisse erschüttert worden wären." Sie sehe durch den Prozess die Überzeugung der Staatsanwaltschaft bestätigt, dass der Angeklagte der Täter sei.

Es gibt kaum Zweifel, dass Staatsanwaltschaft und Nebenklage am heutigen Montag lebenslange Haft fordern werden. Sie dürften wohl auch beantragen, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Damit können Verurteilte nicht nach 15 Jahren vorzeitig frei kommen.

Mehrfach saßen im Gericht die Großmutter der Mädchen, andere Verwandte und Freunde. Nicht in Erscheinung trat in dem Prozess die Mutter, die beide Kinder verlor. Sie wurde unter Ausschluss derÖffentlichkeit vernommen, der Angeklagte wurde während dieser Zeit in einen anderen Raum gebracht. Den Zustand der Frau beschreibt ihre Mutter - die Großmutter der Mädchen - mit wenigen Worten: "Es geht ihr sehr, sehr schlecht." dpa

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