Wie sieht die Strategie der Anwälte von Karlheinz Schreiber aus? Es hat lange gedauert, aber jetzt lichtet sich der Nebel: Der Waffenlobbyist soll in Deutschland gar nicht mehr steuerpflichtig gewesen sein. Von Holger Sabinsky

In juristischen Kreisen hatte man sich bereits gefragt, ob Karlheinz Schreiber (75) die richtigen Verteidiger gewählt hat für seinen diffizilen Prozess in Augsburg. So nebulös war bislang deren Strategie. Seit gestern lichtet sich der Nebel - zumindest was den Vorwurf der Hinterziehung von elf Millionen Euro Steuern betrifft.
Seit Mitte der 80-er Jahre habe Schreiber, der die deutsche und die kanadische Staatsbürgerschaft besitzt, seinen beruflichen und privaten Lebensmittelpunkt in Kanada gehabt, erklärte Verteidiger Jan Olaf Leisner. Dies habe Schreibers Sekretärin berichtet. Für die Geschäfte, die der Kaufmann von dort gemacht hat, schulde er somit dem deutschen Fiskus keinen Cent.
Wenn jemand in zwei Ländern lebt und arbeitet, muss er laut Leisner nicht in beiden Staaten Steuern zahlen. Das sei in internationalen Abkommen zur Doppelbesteuerung geregelt, sei aber in der Anklage außer Acht gelassen worden, monierte Steuerrechts-Experte Leisner. Für in Kanada erzielte Gewinne sei Schreiber in Kanada steuerpflichtig gewesen. Und seine Firmen hätten in Kanada auch Steuern bezahlt.
Drei Wochen nach Prozessbeginn schält sich damit eine zweigleisige Strategie der Schreiber-Verteidiger heraus: Zum einen schieben sie die führende Rolle bei diversen Luftfahrt-Geschäften dem toten kanadischen Lobbyisten Frank D. Moores zu. Der sei laut Schreiber der "wirtschaftlich Berechtigte" für die Tarnfirma IAL und das dazugehörige Schweizer Konto gewesen. Die Anklage ordnet die Scheinfirma und das Konto dagegen Schreiber zu.
Mit der gestrigen Erklärung bauen die Verteidiger Jan Olaf Leisner und Jens Bosbach offenbar für den derzeit nicht unwahrscheinlichen Fall vor, dass die 9. Strafkammer des Augsburger Landgerichts eher der Argumentation der Anklage folgt. Das heißt: Falls Schreiber wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden würde, wäre es selbstverständlich die Aufgabe eines Verteidigers, die Steuerschuld des Mandanten so weit als möglich nach unten zu drücken.
In diese strategischen Überlegungen der Verteidigung passte die Aussage eines Ex-Managers des Luftfahrt- und Rüstungskonzerns MBB. Der erklärte, dass Karlheinz Schreiber für ein Hubschraubergeschäft zwischen MBB und Kanada keine direkten Provisionszahlungen erhalten habe. Bei dem Deal waren im Jahr 1985 zwölf MBB-Helikopter zu einem Stückpreis von 2,4 Millionen Mark an die kanadische Küstenwache verkauft worden.
Provisionen von über zwei Millionen Mark waren damals an die Scheinfirma IAL in Liechtenstein bezahlt worden. Gut die Hälfte davon soll an Schreiber gegangen sein. Der MBB-Manager bestritt, dass an Schreiber eine Provision bezahlt wurde. Es habe mit Schreiber auch keine vertragliche Vereinbarung gegeben. Der "Mann in Kanada" für MBB sei eben jener Lobbyist Frank D. Moores gewesen, "Herr Schreiber war nur der Erfüllungsgehilfe".
Staatsanwalt Marcus Paintinger schien diese offenkundige Übereinstimmung zwischen der Zeugenaussage und den Einlasssungen des Angeklagten suspekt: Er drohte dem Ex-Manager offen mit einem Ermittlungsverfahren wegen uneidlicher Falschaussage: "Sie wissen schon, dass sie vor Gericht unbedingt die Wahrheit sagen müssen?", fragte er den Zeugen, der mit Anwalt angereist war.
Eine Münchner Unternehmerin berichtete, sie und ihr Mann hätten ihrem Freund Schreiber im Jahr 1980 ein Darlehen über rund 250 000 Mark gegeben, das Schreiber nie zurückbezahlt habe. Das Geld war in ein geplatztes Grundstücksgeschäft in Kanada geflossen. Auch die Familie Strauß und der Kammersänger Hermann Prey sollen bei dem missglückten Deal Millionen verloren haben.
Das Gericht legte ein Dokument vor, nach dem ausgerechnet die Firma IAL im fraglichen Zeitraum ihre Provisionsansprüche von gut einer Million Mark an das Münchner Unternehmer-Paar abgetreten hatte. Ein Zufall? Dazu schwiegen Schreiber und seine Verteidiger. Holger Sabinsky
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