Kommt nach dem Döner-Verbot die Sperrstunde? Um den Lärm in der Augsburger Innenstadt zu reduzieren, denkt die Stadtregierung laut über eine solche Einschränkung nach. Unser Vergleich in Bayern zeigt: Die Fuggerstadt wäre damit nicht allein.

Kommt nach dem Döner-Verbot die Sperrstunde? Um den Lärm in der Augsburger Innenstadt zu reduzieren, denkt die Stadtregierung laut über eine solche Einschränkung nach. Unser Vergleich in Bayern zeigt: Die Fuggerstadt wäre mit einer Umsetzung nicht allein.
Das Döner-Verbot in Augsburg ist gekippt, seit Dienstagnacht kann in der Innenstadt wieder nach 1 Uhr auf offener Straße gespeist werden. Für viele Anwohner ist das ein Ärgernis, sie befürchten deutlich mehr Lärm.
Möglich aber, dass die Stadt nun ein anderes Mittel einsetzt, um den angeblich überhand nehmenden Party-und Lärmexzessen vor allem auf der Maxstraße Herr zu werden. Die Stadtregierung denkt offen über eine Sperrstunde nach. Würde bedeuten: Zu einer festgelegten Zeit müssten Gastronomiebetriebe schließen.
Unser Vergleich in Bayern zeigt: Augsburg wäre mit der Einführung einer gesonderten Sperrstunde (im Freistaat gilt allgemein der Zeitraum von 5 bis 6 Uhr als verbindliche Sperrzeit) nicht allein. Wir haben die Situation in sechs vergleichbar großen Städten untersucht.
Regensburg Die Stadt hat seit dem Winter 2005/2006 eine Sperrzeit. Im Stadtgebiet müssen Kneipen um 2 Uhr schließen, Außenbereiche bereits um 22 Uhr. Eine Ausnahme von dieser Regelung ist die Nacht zum 1. Januar.Weitere Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache mit dem Ordnungsamt möglich, sagt Dienststellenleiter Alfred Santfort. Das Verhältnis zwischen Anwohnern und Gastronomie sei "teilweise angespannt", so Santfort. Das läge schlicht und ergreifend an dem hohen "Besucherdruck in der Altstadt". Wer sich nicht an die Regelungen hält, könne mit einem Bußgeld von maximal 5.000 Euro bestraft werden.
Bamberg In Bamberg gibt es prinzipiell keine spezielle Sperrstunde, sagt Emanuel Tonea vom Ordnungsamt. Kneipen können so bis 5 Uhr in der Früh öffnen. Für Sonderveranstaltungen existierten aber Ausnahmen.
Nürnberg In der zweitgrößten Stadt Bayerns gibt es folgende Regelungen: Trink- und Imbisshallen, -stände oder -wagen müssen ab 23 Uhr schließen. Gleiches gilt für Gaststätten auf öffentlichen Verkehrsflächen (Sondernutzungen) und privaten Flächen im Freien. Kein Unterschied auch bei "Öffentlichen Vergnügungen", wie es das Ordnungsamt Nürnberg nennt, die im Freien oder in Zelten stattfinden. Nur die Zeiten, in denen der Lärmpegel wieder hochgefahren werden darf, sind unterschiedlich. Ganz wichtig: Für Kneipen und Co. gilt die bayernweit gültige Sperrstunde (5 Uhr).
Bayreuth Eine eigene Sperrstunde liege derzeit noch "auf Halde", sagt Jürgen Kurz vom Ordnungsamt Bayreuth. Er beobachte genau, was in Augsburg passiere. "Eine eigene Verordnung wäre für uns sehr schön", sagt Kurz, dem durch klare Richtlinien die Arbeit erleichtert würde. Bayreuth überlegt, zusätzlich zu den Regeln für die Außengastronomie im Stadtbereich (soll um 22.30 Uhr geräumt sein) eine Sperrstunde einzuführen. Auch, weil es immer mehr Beschwerden der Anwohner gebe, sagt Kurz.
Würzburg In Würzburg gibt es derzeit noch keine gesonderte Sperrstunde - wohl aber Überlegungen. Pressesprecher Christian Weiß: "Am Dienstag hat es ein erstes Gespräch mit den Gastronomen der Innenstadt gegeben". Grund: ein genereller Interessenkonflikt zwischen ihnen und den Anwohnern in der Würzburger Innenstadt. "Wie in vielen anderen Städten auch", wie Weiß betont. Derzeit schließen Kneipen spätestens zur "Putzstunde" (5 Uhr), um 23 Uhr müssen im Sommer Biergärten und Außenbereiche geräumt sein.
Ingolstadt Auch in Ingolstadt wird über Maßnahmen zur Eindämmung von Schmutz und Lärm nachgedacht, bestätigt der Leiter des Ordnungs- und Gewerbeamtes, Jürgen Gaspar. Eine eigene Sperrstunde gebe es bislang noch nicht. Außenbereiche in der Innenstadt müssen um 23 Uhr beziehungsweise um 24 Uhr schließen. "Eine Sperrstunde wird schwierig", schätzt Gaspar die Lage ein. "Einer Diskothek kann ich nicht sagen, sie soll um 1 Uhr schließen", sagt er. Eine Ausnahmeregelung für solche Lokalitäten würde den Passantenstrom in der Innenstadt aber auch nicht eindämmen. cpa
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