Staatsanwalt erschossen: Angeklagter hatte keine Waffenerlaubnis
Der mutmaßliche Mörder des am Mittwoch im Amtsgericht Dachau erschossenen Staatsanwaltes hat sich die Tatwaffe illegal besorgt.
Es handelt sich dabei um eine kleine französische Pistole vom Kaliber 6,35 Millimeter, wie die Ermittlungsbehörden am Abend bei einer Pressekonferenz zu der Tat vom Nachmittag mitteilten.
Der Angeklagte hatte nach der Verurteilung zu einem Jahr auf Bewährung plötzlich die Pistole gezogen und erst auf den Richter gezielt und danach den 31 Jahre alten Staatsanwalt erschossen. Der Anklagevertreter starb trotz einer Notoperation wenig später im Krankenhaus.
Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, Ken Heidenreich, sagte, stand der Angeklagte vor Gericht, weil er für seine Angestellten 44.000 Euro an Beiträgen zur Krankenkasse und Rentenversicherung nicht gezahlt haben soll. Wie die Polizei mitteilte, gab der Mann im Gerichtssaal während der mündlichen Verhandlung mehrere Schüsse ab. Drei davon trafen den aus München stammenden Staatsanwalt im Oberkörper.
Dachau: Staatsanwalt wurde noch von Notarzt behandelt
Der Anklagevertreter wurde den Angaben zufolge nach den Schüssen zunächst noch von einem Notarzt behandelt. Er starb dann aber an seinen Verletzungen. Nicht bestätigen konnte ein Polizeisprecher zunächst Berichte, wonach der 54-Jährige auch auf den Richter zu schießen versucht habe. Es sei kein weiterer Mensch verletzt worden. Allerdings hätten Zeugen der Bluttat einen Schock erlitten, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord.
Der Schütze konnte den Polizeiangaben zufolge noch vor Ort festgenommen werden. Zunächst blieb unklar, woher die Waffe stammte und wie der Mann sie in den Gerichtssaal schmuggeln konnte. Wie ein Sprecher des bayerischen Justizministeriums sagte, ist der Mann aber wahrscheinlich vor der Verhandlung nicht kontrolliert worden und konnte die Waffe deshalb einfach von zu Hause mit in das Gericht bringen.
Am Gericht in Dachau gibt es keine Durchleuchtung
Der Ministeriumssprecher sagte, im Amtsgericht Dachau gebe es anders als in großen bayerischen Gerichten keine wie an Flughäfen übliche Durchleuchtung von Menschen, die das Gebäude betreten. In dem Gericht, wo sich die Bluttat ereignete, sei eine Kamera installiert, ein Wachtmeister habe Dienst geschoben. In dem Gebäude werde nur nach Anordnung im Einzelfall schärfer kontrolliert.
Es ist nicht das erste Mal, dass es in einem bayerischen Gericht zu Schüssen kommt. Im Jahr 2009 erschoss in einem Erbstreit ein Mann seine Schwägerin und nahm sich danach selbst das Leben. Danach ordnete Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) ein Sicherheitskonzept an, das zu verbesserten Kontrollen in den Gerichten führen soll. Wie der Sprecher Merks sagte, wird dieses Konzept weiterhin nach und nach umgesetzt. Allerdings werde es zuerst an größeren Gerichten umgesetzt - das kleine Amtsgericht Dachau sei noch nicht an der Reihe gewesen. afp, dpa
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