Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Dachau: Angeklagter erschießt Staatsanwalt im Gerichtssaal

Dachau
11.01.2012

Angeklagter erschießt Staatsanwalt im Gerichtssaal

In Dachau ist ein Staatsanwalt im Gericht erschossen worden.
7 Bilder
In Dachau ist ein Staatsanwalt im Gericht erschossen worden.
Foto: Marc Müller/dpa

In Dachau hat ein Angeklagter am Nachmittag einen Staatsanwalt erschossen. Der Täter wurde noch im Gerichtssaal überwältigt. Wie es dazu kommen konnte, ist noch unklar.

Während eines Prozesses am Amtsgericht Dachau hat ein Angeklagter am Mittwochnachmittag einen Staatsanwalt erschossen. Zuvor hatte der 54-Jährige auch auf den Richter der mündlichen Verhandlung geschossen, sein Ziel aber nach Polizeiangaben verfehlt. Der mutmaßliche Täter konnte noch im Sitzungssaal entwaffnet und überwältigt werden. Der schwer verletzte 31 Jahre alte Staatsanwalt starb auf dem Weg ins Krankenhaus.

Nach den bisherigen Ermittlungen des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord in Ingolstadt musste sich der 54-Jährige wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt in Höhe von 44 000 Euro vor dem Amtsgericht Dachau verantworten. Nach Informationen des Bayerischen Rundfunks (BR) kam es während der Urteilsverkündung zu einem heftigen Wortwechsel des Angeklagten mit einer Anwältin, womöglich die Verteidigerin des 54-Jährigen.

Plötzlich zog der Mann nach Angaben der Polizei gegen 16 Uhr eine Pistole aus der Hosentasche. Er schoss damit zunächst auf den Richter, der sich aber laut BR noch wegducken und dadurch aus der Schusslinie bringen konnte.

Der Staatsanwalt kommt aus München

Danach streckte der 54-Jährige mit drei gezielten Schüssen in den Oberkörper den jungen Staatsanwalt nieder. Das Opfer stammt nach Polizeiangaben aus München. Tatsächlich liegt das Amtsgericht Dachau im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft München II. Der nicht vorbestrafte Täter stammt nach Polizeiangaben aus Dachau.

Der Todesschütze konnte noch im Gerichtssaal von Justizbeamten entwaffnet und überwältigt werden. Der Bayerische Rundfunk (BR) berichtete, dass sich ein Notarzt sofort um das Leben des Anklagevertreters bemühte. Der Jurist soll schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht worden, jedoch bereits auf dem Weg dorthin seinen Schussverletzungen erlegen sein. Den Tod des 31-Jährigen bestätigte das Justizministerium in München.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die sich in ihrem Dienstwagen auf dem Weg zu einem Termin befunden haben soll, eilte sofort an den Tatort. Sie machte sich am frühen Abend ein Bild vom schrecklichen Geschehen. Für 19 Uhr ist in Dachau eine Pressekonferenz vorgesehen, an der neben Merk auch Generalstaatsanwalt Christoph Strötz und der Leiter der Staatsanwaltschaft München II, Eduard Mayer, teilnehmen wollten.

Dachau: Gericht war großräumig abgesperrt

Das Justizgebäude war am Abend großräumig abgesperrt. Polizeibeamte sicherten die Eingänge. Beamte hatten rot-weiße Bänder mit der Aufschrift "Polizeiabsperrung" um das Gebäude gezogen. Zunächst war völlig unklar, wie der Angeklagte unbemerkt die Waffe in den Gerichtssaal mitbringen konnte. Offensichtlich gab es in dem Gebäude keine Personenkontrollen, obwohl die Sicherheitsvorkehrungen nach mehreren Anschlägen auf Richter und Staatsanwälte in den vergangenen Jahren verschärft wurden. Auch die Verteidigung des Angeklagten konnte die Tat offensichtlich nicht verhindern. dpa-lby

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.