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  3. Gerichtsurteil in Augsburg: Taufe lässt sich nicht rückgängig machen

Gerichtsurteil in Augsburg
31.01.2012

Taufe lässt sich nicht rückgängig machen

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren.
Foto: Symbolbild/dpa/Archiv

Ein Mann hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg gegen die Taufe seiner Tochter geklagt: Seine geschiedene Frau hatte sein Kind ohne seine Einwilligung taufen lassen.

Getauft bleibt getauft: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat es abgelehnt, die Taufe eines Kindes zu annullieren. Wie die Landesanwaltschaft am Montag berichtete, wollte ein Vater die Taufe seiner Tochter rückgängig machen.

Dazu hatte der Mann vergangenes Jahr beim Verwaltungsgericht in Augsburg gegen die katholische Kirchengemeinde geklagt. Hintergrund war, dass die geschiedene Frau die damals dreijährige Tochter im Jahr 2010 taufen ließ, ohne den Vater zu fragen.

Grundsätzlich ist es so: Der Staat darf sich nicht in innerkirchliche Angelegenheiten einmischen. Das gilt nicht, wenn weltliches Recht tangiert ist. Präsident des Verwaltungsgerichts Ivo Moll findet im Prozess in Augsburg folgende Beispiele: Der Anhänger einer Rasta-Religion darf dennoch in Deutschland nicht Cannabis rauchen. Und eine Landesbischöfin darf nicht betrunken Auto fahren. Wie ist es nun mit der Taufe? Das Bistum Augsburg, vertreten durch Diözesanrechtsdirektor Josef Binder, sieht sie als innerkirchliche Angelegenheit. Außerdem, so sagt Binder, „handelt es sich um ein Sakrament, das kann einem niemand mehr nehmen“.

Das Mädchen wurde nicht in der Heimatpfarrei getauft

Ein Blick auf die genauen Umstände dieser Taufe lohnt. Nach Kirchenrecht reicht die Zustimmung eines Elternteils, um die Taufe zu gewähren. Allerdings scheint die Mutter in diesem Fall verschwiegen zu haben, dass die Eltern das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Sie ließ das Mädchen auch nicht in der Heimat-Pfarrei taufen, sondern woanders. Der Pfarrer dort kannte die Vorgeschichte nicht und sah keinen Hinderungsgrund. Er taufte das Mädchen.

Kirchenrechtlich war alles in Ordnung, stellte Richter Moll beim Prozess im vergangenen Jahr fest. Möglicherweise war die Taufe ein Verstoß gegen Zivilrecht, aber deshalb könne ein staatliches Gericht nicht die Taufe annullieren. Der Rechtsverstoß müsste schon gravierend sein, damit der Staat in innerkirchliches Recht eingreift. „Hier ist einiges schiefgelaufen, auch zu Ihren Lasten, aber die Taufe kriegen Sie nicht mehr los“, beschied Richter Moll dem Kläger. Die Eltern könnten sich freilich einigen und das Mädchen wieder aus der Kirche austreten lassen.

Die Augsburger Richter wiesen die Klage damals ab und der VGH in München bestätigte jetzt die Entscheidung. Die Richter betonten, dass die Taufe als Sakrament zum Kern der innerkirchlichen Angelegenheiten zähle, die von Gerichten entweder gar nicht oder nur eingeschränkt überprüft werden könnten. (Beschluss vom 16.1.2012 / Az.: 7 ZB 11.1569) A Z, hogs, dpa

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