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  3. Westparkmörder und der Fall Vanessa: Wenn Mörder auf freien Fuß kommen

Westparkmörder und der Fall Vanessa
14.01.2012

Wenn Mörder auf freien Fuß kommen

Der sogenannte Westparkmörder kommt Mitte Januar auf freien Fuß. Das Oberlandesgericht (OLG) München lehnte nach Angaben vom Dienstag in letzter Instanz einen Antrag ab, den 36 Jahre alten Mann nach Ablauf seiner jüngsten Haftstrafe in einer geschlossenen Anstalt unterzubringen.

Der Münchner Westparkmörder verlässt am Sonntag das Gefängnis als freier Mann, und möglicherweise kommt auch der Mörder der zwölfjährigen Vanessa bald frei.

Im Oktober 1993 hatte der heute 36-Jährige im Münchner Westpark einen Jogger aus Mordlust mit zahlreichen Messerstichen getötet. Für diese Tat wurde er nach Jugendstrafrecht zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Anschließend wurde er auf Antrag der Staatsanwaltschaft in vorläufiger Sicherungsverwahrung  untergebracht.

Nach mehrmonatigem Prozess lahnte eine Strafkammer des Münchner Landgerichts dies jedoch Prozess ab. Die Staatsanwaltschaft erwirkte zwar noch einen neuen Haftbefehl, weil der Mann während der Verhandlung eine Richterin als Hure  beschimpft hatte. Für diese Beleidigung sprach das Münchner Amtsgericht eine Strafe von drei Monaten aus. Die aber ist am Sonntag verbüßt, so dass der  auf freien Fuß kommt.

Derr 36-Jährige soll direkt in sein Heimatland Slowenien abgeschoben werden - die Bundesrepublik Deutschland darf er dann nicht mehr betreten.

Auch der Mörder der zwölfjährige Vanessa aus Gersthofen könnte bald frei kommen. Es war am Rosenmontag 2002, als der Metallbau-Lehrling Vanessa in ihrem Schlafzimmer mit 21 Messerstichen tötete, heimtückisch und aus niederen Beweggründen. Der damals 19-Jährige war zuvor als Tod verkleidet durch Gersthofen gezogen. Erst jagte er einer jungen Fußgängerin Angst ein. Dann drang er in das Haus von Vanessas Eltern ein, die auf einem Ball waren. Er schlich sich in Vanessas Schlafzimmer - und tötete sie. Er wollte "Herr über Leben und Tod spielen", hieß es später. Nach zehntägiger Großfahndung fassten Augsburger Ermittler den "Maskenmann".

Zehn Jahre Jugendstrafe hatte die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts am 5. Februar 2003 verhängt. Es war die höchstmögliche Strafe gegen den zur Tatzeit 19-jährigen Mörder - eine Strafe, die ­vielen nicht genug erschien. In der Urteilsbegründung drückte der Vorsitzende Richter indirekt sein Bedauern darüber aus, dass er keine höhere Freiheitsstrafe aussprechen konnte: "Wir haben die Höchstgrenze nicht festgesetzt. Alles andere ist Sache der Politik."

Debatte über strengere Strafen

Bundesweit begann nach dem Urteil die Diskussion um eine Strafverschärfung für heranwachsende Kapitalverbrecher. Die jetzt wieder aufflammen dürfte. Denn Vanessas Mörder hat seine Strafe bald abgesessen. Im April 2008 hatte er bereits einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus der Haft gestellt, der aber abgelehnt wurde. Er wird nun voraussichtlich in den nächsten Monaten aus dem Gefängnis kommen - wenn nicht etwas Entscheidendes geschieht: die nachträgliche Verhängung der Sicherungsverwahrung.

Vanessas Mutter sieht der möglichen Haftentlassung sehr skeptisch entgegen. „Ich bin der Meinung, dass der Täter beweisen muss, dass er sich während seiner Zeit im Gefängnis geändert und geläutert hat“, sagt Romana Gilg. „Wenn er so rausgeht, wie er reingegangen ist, bedeutet er nach wie vor eine Gefahr für die Allgemeinheit.“ dpa/AZ

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