Warum die Dubsmash-App für Nutzer teuer werden kann
Die App "Dubsmash" liegt im Trend. Zahllose Nutzer laden ihre Videos auf Facebook und Youtube hoch. Warum genau das ziemlich teuer werden kann, erklärt Anwalt Hagen Hild.
Neulich auf einer Party in einer Studenten-WG, irgendwo im Herzen Augsburgs: Es wird gefeiert, geplaudert und zusammen angestoßen. Aus einer Ecke kommt lautes Gelächter. Zwei Kommilitoninnen nehmen Videos mit der App "Dubsmash" auf. Es dauert nicht lange, da hat sich die halbe Feiergesellschaft dazu begeben und lacht gemeinsam über die lustigen Mini-Filme.
Ein kleines Beispiel, das zeigt: Die Dubsmash-App liegt im Trend. In den Download-Charts für iPhone und Android-Handys liegt das kostenlose Programm seit kurzem auf Platz 1, Millionen Smartphone-Besitzer haben Dubsmash bereits heruntergeladen.
Was ist Dubsmash und was kann die App?
Mit der App erstellen Nutzer kurze Videos, indem sie ihre Lippen synchron zu einem Sound-Schnipsel bewegen. Das ist meist ein Filmzitat oder ein bekannter Song, der aus einer Liste ausgewählt oder in der iPhone-App selbst hochgeladen werden kann. Der Clou: Im Gegensatz zu Karaoke-Videos wird die Tonspur des Anwenders komplett herausgeschnitten. Es wirkt also so, als würde das Gesagte wirklich aus den eigenen Stimmbändern kommen.
Die Clips können dann mit Freunden per Whatsapp oder in sozialen Netzwerken geteilt werden. Das sorgt vor allem auf Facebook für einen echten Hype, wo mittlerweile sowieso gefühlt die Hälfte des Inhalts aus lustigen Videos besteht.
Dubsmash-App: Wer Videos auf Facebook stellt, riskiert eine Abmahnung
Dass viele der Tonspuren aus Filmen wie "Ich - einfach unverbesserlich" oder Songs ("What does the Fox say", "Wiggle") urheberrechtlich geschützt sind, interessiert dabei die wenigsten. Zumindest solange nicht, bis eine Abmahnung ins Haus flattert.
Der Augsburger Rechtsanwalt Hagen Hild kennt Fälle dieser Art nur zu gut. Ein Urlaubsvideo auf Youtube, mit dem falschen Song als Hintergrundmusik, reicht oft schon aus, um zur Kasse gebeten zu werden. Er erklärt, wann es für Dubsmash-Nutzer teuer werden kann: "Wer ein Video mit einer urheberrechtlich geschützten Tonspur auf Plattformen wie Youtube öffentlich zugänglich macht, riskiert grundsätzlich eine Abmahnung. Es handelt sich dann nicht mehr um eine Privatkopie."
Einzelnen Freunden ein Dubsmash-Video per Whatsapp zu schicken, sei dagegen erlaubt. Für Facebook gilt dem Experten für Internetrecht zufolge: Wer viele Freunde oder Abonnenten in dem sozialen Netzwerk besitzt, überschreitet eventuell die private Nutzung, auch wenn er das Video nur mit seinem Freundeskreis teilt.
So vermeiden Sie eine Abmahnung wegen Dubsmash
Vor allem Clips mit Sound-Schnipseln aus der Film- und Musikindustrie sind für Abmahn-Anwälte ein gefundenes Fressen, sagt der Rechtsanwalt. Wer abgemahnt wird, zahle etwa 150 Euro Abmahnkosten und zusätzlich Schadensersatz, es könne aber teurer werden.
Die Rechteinhaber selbst behandeln solche Fälle seiner Erfahrung nach sehr unterschiedlich, sagt Hild: "Manche sehen es eher als Werbung, wenn sie beispielsweise ihren Song in lustigen Videos wiederfinden. Andere schalten hingegen einen Anwalt ein."
Hagen Hild empfiehlt Nutzern, nur Tonspuren ohne Urheberschutz zu verwenden, beispielsweise Tiergeräusche. "Damit gehen sie auf Nummer sicher", erklärt der Rechtsanwalt.
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