Im Streit um die drei geplanten Wittislinger Windräder fiel gestern kein Urteil. Die Gutachter hatten in ihrer Untersuchung ein nistendes Rotmilanpärchen nicht beachtet. Mittlerweile wurde sogar ein zweites gesichtet. Von Yvonne Salvamoser


Von Yvonne Salvamoser
Augsburg Die Gutachter müssen nacharbeiten: Denn in ihrer Untersuchung zu den geplanten drei Windkraftanlagen auf Wittislinger Flur muss ein nistendes Rotmilanpärchen berücksichtigt werden. Und erst in diesem Jahr hat man bei Unterbechingen – 1,7 Kilometer von einem der angedachten Standorte entfernt – ein weiteres ausgemacht. Darauf einigten sich gestern Mittag vor dem Augsburger Verwaltungsgericht Dr. Karl-Heinz Linke von der Uhl Windkraft GmbH, die die drei Windräder errichten will, der Vertreter der Höheren Naturschutzbehörde der Regierung von Schwaben, Anton Burnhauser, und Christa Marx, Leiterin der Abteilung Bau und Umwelt am Dillinger Landratsamt. Uhl Windkraft hatte vor etwa einem Jahr Klage gegen die Ablehnung der Anlagen eingereicht.
Dass an diesem Tag wohl kein endgültiges Urteil gefällt werden würde, war schon zu Beginn der knapp zweistündigen Verhandlung absehbar. Gab doch die Vorsitzende Richterin Beate Schabert-Zeidler zu bedenken, dass neue Hinweise für die naturschutzrechtliche Prüfung von Windkraftanlagen noch nicht komplett ausgearbeitet seien. „Ich habe kein Interesse, ein Urteil zu schreiben, das in vier Wochen nicht einmal das Papier wert ist, auf dem es geschrieben wurde.“
Klärungsbedarf gab es im Gerichtssaal vor rund 40 Zuhörern, überwiegend aus Haunsheim und Wittislingen, dennoch. So entwickelte sich im Laufe der Verhandlung eine allgemeine Diskussion, inwieweit Windräder für Rotmilane eine tödliche Gefahr darstellen.
Hauptgegenstand der Gespräche vor dem Augsburger Verwaltungsgericht aber war das von Uhl Windkraft beauftragte Gutachten. Burnhauser warf der Ellwanger Betreiberfirma vor, dafür örtliche Naturschutzexperten nur zögerlich und nicht umfassend hinzugezogen zu haben. Der Dillinger Greifvogelkundler Reimut Kayser wurde dazu ebenfalls gehört und belastete das Unternehmen. Anwalt Dr. Winfried Porsch widersprach: Man habe unter anderem mit Dieter Leippert, Vorsitzender des Bund Naturschutz im Kreis, und mit weiteren von diesem empfohlenen Experten vor Ort Kontakt aufgenommen.
Vor allem aber bemängelte Burnhauser, dass das von Uhl Windkraft eingereichte Gutachten nicht ausreichend gewesen sei. Das Raumnutzungsprofil weise erhebliche Defizite auf, gab die Vorsitzende Richterin zu Protokoll. Zum Beispiel sei seit 2010 bekannt, dass innerhalb des 1000-Meter-Radius um die geplanten Windräder ein brütendes Rotmilanpaar festgestellt wurde. Zudem fehle eine Bewertung des Geländeprofils im Juratrauf. Manche Beobachtungen im Gutachten stammten rein aus Literaturrecherche. So habe seine Behörde zum Beispiel allein bei einer Begehung sechs Arten ausgemacht, die in dem Gutachten keine Erwähnung fanden. Der Vertreter der Regierung von Schwaben habe sich fehlende Daten dann teils selbst besorgt.
Anwalt Dr. Winfried Porsch, der den Kläger vertritt, stellte sich daraufhin die Frage, welche Informationen dann noch fehlten. „Was Herr Burnhauser verlangt, ist gar nicht leistbar. Das geht langsam zu weit.“ Gewisse Vergröberungen gebe es immer. Wann das Verfahren fortgeführt wird, ist noch offen.
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