Das Vergehen ist auf den ersten Blick äußerst klein, die juristischen Folgen sind jedoch enorm: Ein Häftling der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim muss sich am morgigen Donnerstag vor dem Amtsgericht Augsburg wegen einer manipulierten 55-Cent-Briefmarke verantworten. "Versuchter Betrug" lautet die Anklage.
Die Bediensteten der JVA kamen dem Mann im Herbst des vergangenen Jahres auf die Schliche. Sie bemerkten, dass die Postwertzeichen auf den Briefen, die er von seiner Frau bekam, mit einem bestimmten Klebstoff bestrichen waren. Dadurch war es offenbar möglich, den Poststempel wieder abzuwaschen. Die Marken konnten so erneut verwendet werde. Weil die Beamten Verdacht schöpften, markierten sie eines der Wertzeichen - und konnten dadurch wenig später nachweisen, dass der Insasse mit dieser wieder einen Brief frankierte.
Dass dieser Fall nun vor Gericht landet, mag den ein oder anderen verwundern. Auch Roland Fink, Pressesprecher des Amtsgerichts Augsburg, stuft die Angelegenheit als nicht alltäglich ein. Bei einem unbescholtenen Bürger würde die Sache sicher nicht so hoch gehängt. "Da hätte man sicher einen anderen Weg als eine Anklage gefunden", erklärt der Richter. Soll heißen: Das Verfahren wäre vielleicht gegen eine Geldauflage eingestellt worden oder es wäre ein Strafbefehl verhängt worden.
An die Buchstaben des Gesetzes halten
Wenn es sich bei dem Übeltäter jedoch um einen mehrfach vorbestraften und in Haft sitzenden Menschen handelt, dann führe an einer Anklage und einem Prozess kein Weg vorbei, stellt Fink klar. Dies habe nichts mit übertriebenem Eifer der Justiz zu tun, sondern man müsse sich hier an die Buchstaben des Gesetzes halten. Versuchter Betrug sei eine Straftat, die verfolgt werden müsse.
Friedhelm Kirchhoff, Leiter der JVA Kaisheim, sieht dies genauso: "Wir können hier keinen rechtsfreien Raum schaffen, nur weil jemand sowieso im Knast sitzt." Die Höhe des Schadens dürfe ebenfalls kein Argument sein, ob ein Delikt verfolgt wird oder nicht. Im aktuellen Verfahren müsse man zudem berücksichtigen, dass mehrmals solche manipulierten Marken hin und her gesendet worden seien.
Verhandlung findet in Augsburg statt
Der Prozess gegen den 27-Jährigen findet nun vor dem Amtsgericht in Augsburg statt. Dieses ist automatisch zuständig, wenn im Bereich des Landgerichts Augsburg der Beschuldigte zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anklage erhoben wird, im Gefängnis sitzt. Zu der Verhandlung wird der Häftling per regelmäßig verkehrendem Gefangenentransport von Kaisheim in die JVA Augsburg und von dort in den Gerichtssaal gebracht.
Um den Fall mit den 55-Cent-Briefmarken zu klären, hat das Gericht auch zwei Bedienstete der Kaisheimer Anstalt als Zeugen geladen. Der Richter ist offenbar ziemlich optimistisch, sich rasch ein Urteil bilden zu können. Für die Verhandlung hat er morgen gerade mal eine halbe Stunde angesetzt.
Theoretisch könnte der Angeklagte zu einer weiteren Haftstrafe von bis zu drei Jahren und neun Monaten verdonnert werden. Tatsächlich wird das Urteil wohl im unteren Bereich des Strafrahmens liegen. Gut möglich, dass der Briefmarken-Recycler einen oder mehrere Monate länger als geplant per Brief mit seiner Frau kommunizieren muss - mit korrekt frankiertem Umschlag, versteht sich. (wwi)