Bündnis droht mit Klage gegen die Augsburger Osttangente
Ein Verkehrsexperte rät, andere Ideen einzubringen. Werden diese nicht ernsthaft geprüft, können die Straßenbaugegner vor dem europäischen Gerichtshof klagen.
Der Bundesverkehrswegeplan mit der Augsburger Osttangente als neue Verbindung von der Autobahn A8 zur B17 ist seit Dezember 2016 beschlossene Sache. Doch der Widerstand gegen das Verkehrsprojekt geht weiter. Große Hoffnung setzt das Aktionsbündnis keine Osttangente (A-KO) auf das Raumordnungsverfahren. Eine Gesetzesänderung vom Mai dieses Jahres sehen die Straßenbaugegner als Ansatzpunkt, um die autobahnähnliche Trasse doch noch zu verhindern.
Verkehrsexperte: Alternativvorschläge sind am wirkungsvollsten
Diese Chance zu nutzen, riet Referent Werner Reh, Verkehrsexperte des Bundes Naturschutz, bei einer Infoveranstaltung im Papst-Johannes-Haus in Mering. Er erklärte, dass im Gesetz neu eine Öffentlichkeitsbeteiligung im Raumordnungsverfahren zwingend vorgeschrieben ist. Am wirkungsvollsten ist es seiner Einschätzung nach, Alternativvorschläge einzubringen. Denn entscheidend sei in der neuen Gesetzesfassung die Formulierung, dass auch „ernsthaft in betracht kommende Standort- und Trassenalternativen“ geprüft werden müssen. Reh deutet diese Passage so, dass eben auch Alternativvorschläge von Bürgern genau untersucht werden müssen. „Und wenn sie das nicht machen, ist das ein Ansatzpunkt zu klagen.“
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