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Verkehr im Wittelsbacher Land
02.12.2016

Freie Bahn für die Osttangente

Aktivisten der Jugendorganisation des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) demonstrierten  vor dem Reichstag gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030, der auch den Weg für die Osttangente freimacht.
Foto: Paul Zinken (dpa)

Parlament verabschiedet Bundesfernstraßenplan ohne Veränderungen. Warum der Abschnitt von Mering bis Königsbrunn aber vorerst nicht weiterverfolgt werden soll.

Ulrich Lange ist erleichtert. „Ein Spitzentag“, freut sich der Verkehrspolitiker. Über 2000 Projektideen mussten in den vergangenen Monaten gesammelt und bewertet werden, bevor der Bundestag den neuen Bundesverkehrswegeplan in dritter und letzter Lesung verabschieden konnte. Darin enthalten ist auch die Osttangente Augsburg – eine Entscheidung, die erwartungsgemäß auf ein geteiltes Echo stößt. Während die CSU-Abgeordneten Lange und Hansjörg Durz das Ergebnis begrüßen, bleiben die Gegner bei ihrer Kritik. „Unser Widerstand geht jetzt erst richtig los“, kündigte Wolfhard von Thienen, Sprecher des Aktionsbündnisses keine Osttangente (A-KO), an.

Die Straßenabschnitte zwischen der A 8 bei Derching und der Staatsstraße 2380 bei Mering sind dem „Vordringlichen Bedarf“ und der Abschnitt zwischen Mering und der B 17 bei Oberottmarshausen dem „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ zugeordnet. Dieser Bereich wird nach Angaben der beiden CSU-Politiker in den nächsten Jahren planerisch nicht weiterverfolgt. Wesentliche Ziele der Osttangente könnten auch ohne die Querverbindung über den Lech zur B 17 erreicht werden, betonen die Parlamentarier. Dazu zählen die Bündelung des Nord-Süd-Verkehrs im südlichen Landkreis Aichach-Friedberg, die Verbesserung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsablaufs auf den Hauptverkehrsstraßen, die Entlastung der von Lärm- und Schadstoffen belasteten Straßenanlieger sowie die Verbesserung der kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten. „Auch Planungen kosten Geld“, ergänzte Ulrich Lange im Gespräch mit unserer Zeitung. Deshalb sei es besser, die Planungsmittel dort einzusetzen, wo man bauen könne – also für die Abschnitte eins bis drei.

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