Ried In der Gemeinde Ried wird es wohl zunächst keinen Bürgerentscheid gegen den geplanten Hähnchenmaststall in Baindlkirch geben. Das hat das Verwaltungsgericht entschieden. Der Kampf um einen geplanten Hühnermaststall südlich von Baindlkirch ist damit um ein weiteres Kapitel reicher. Denn schon ein früheres Bürgerbegehren war vor den Verwaltungsgerichten gescheitert.
Im August 2011 reichte die „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde Ried“ ein neues Bürgerbegehren ein, das von 409 Personen unterstützt wurde. Ziel des Bürgerbegehrens ist es, einen Bürgerentscheid dazu herbeizuführen, dass die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellt. Dieser soll eine verbindliche Baufläche für den Hähnchenmaststall so weit abgerückt wie möglich von Wohnbebauung vorsehen. Der Gemeinderat lehnte den Antrag auf einen Bürgerentscheid als unzulässig ab.
Einen Antrag, die Gemeinde zu verpflichten, das Bürgerbegehren vorläufig zuzulassen, lehnte jetzt das Verwaltungsgericht Augsburg mit Beschluss vom 7. November 2011 ab. Das Bürgerbegehren sei wegen „Irreführung der Bürger“ nicht zulässig, urteilten die Richter. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sehe die Ausweisung einer Fläche für land- und forstwirtschaftliche Nutzung vor, auf der sich der Hähnchenmaststall ansiedeln könne. Bei dem geplanten Stall handle es sich aber mangels eigener Futtergrundlage nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb, sondern einen gewerblichen Betrieb. Bei einem entsprechenden Bürgerentscheid wäre der Hähnchenmaststall entgegen der Fragestellung des Bürgerbegehrens in dem Gebiet des aufzustellenden Bebauungsplanes gar nicht zulässig. Rieds Bürgermeister Anton Drexl und Vertreter der Verwaltung wollten gestern keine Stellungnahme zum neuen Sachstand abgeben.
Die Enttäuschung ist groß
Die Vertreter der Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in der Gemeinde Ried“ haben erst gestern von unserer Zeitung vom Beschluss des Verwaltungsgerichts erfahren. Sie sind enttäuscht. „Ich bin schwer schockiert“, sagte Anja-Marion Müller. Denn eigentlich sollte der Richter den Hühnern nun endlich den Garaus machen, nachdem der Gemeinderat zum zweiten Mal ein Bürgerbegehren abgelehnt hatte. Die BI hat daraufhin beim Verwaltungsgericht Augsburg einen „Erlass auf einstweilige Anordnung“ beantragt. Erfolglos. Trotz eines namhaften Anwaltes aus München ist die BI nun erneut an der Formulierung gescheitert. „Ich kann die Begründung nicht nachvollziehen. Jeder weiß, was wir wollen, aber hier werden Worte auf die Goldwaage gelegt“, so Müller. Der Anwalt soll nun die Begründung des Gerichts prüfen. Und dann? „Der Kampf geht weiter, egal wie. Wir werden nicht aufgeben, sondern uns wehren“, so Müller. Sie schließt nicht aus, dass die BI bald an einem dritten Bürgerbegehren arbeiten wird.
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