Dem Bürgerbegehren gehe es nur um die Verhinderung des Einzelprojekts. Baindlkircher kündigen an, Rechtsmittel beim VGH München einzulegen Von Anton Schlickenrieder

Ried Bürgermeister Anton Drexl verkündete es ganz trocken im Bauausschuss: Die Gemeinde Ried hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (VG) Recht bekommen. Das Bürgerbegehren „Gegen den geplanten Hühnermaststall in Baindlkirch“ ist in erster Instanz für unzulässig erklärt worden. Die Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in Baindlkirch“ (BI) wiederum werde noch diese Woche über die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, so BI-Sprecher Stephan Müller.
Derzeit bereite die Kanzlei Günther Seufert und Kollegen (München) dies vor. Seufert sei ein sehr renommierter Verwaltungsrechtler, der der BI dringend nahe gelegt habe, das Augsburger Urteil nicht unwidersprochen hinzunehmen. Die Kläger Stephan W. Müller, Claudia Mayer und Ingo Lanius sind also weiter gefordert.
Das VG folgt mit seiner Auffassung (Eilentscheid; AZ: Au 7 E 11.825) der Linie der Gemeinde, die als Rechtsbeistand das Münchener Büro Walter Glock und Kollegen hat. Bürgermeister Drexl hatte sich im Vorfeld der Ratssitzung Anfang Juni Rat suchend an den Bayerischen Gemeindetag gewandt und zusätzlich Dr. Rudolf Häusler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht (München) gebeten, eine juristische Stellungnahme vorzunehmen.
Dem formulierten Begehren fehle die für ein bauleitplanerisches Begehr notwendige, konkrete positive Zielbestimmung, so das Augsburger Gericht in seiner Begründung. Schon im Namen des Bürgerbegehrens drücke sich aus, dass es ausschließlich um die Verhinderung eines konkreten Einzelprojekts gehe.
Dieses ist der von Eberhard Scheuffele geplante Maststall für 39500 Hühnern etwa 200 Meter südlich des Ortsrands von Baindlkirch. Die Gemeinde Ried war vom Landratsamt um eine Stellungnahme zu diesem privilegierten Bauvorhaben gebeten worden. Diese wurde ebenfalls Anfang Juni abgegeben und enthielt die Forderung nach einem Mindestabstand des Stalles von 600 Metern zu Baindlkirch.
Kein positives Planungsziel erkennbar
Das Bürgerbegehren (523 gültige Unterschriften) laufe in seiner Frage I (vier aufeinander aufbauende Fragen waren es) nicht auf eine reine Negativplanung hinaus, hatte die BI argumentiert. Unzulässig sollten nach dem Wortlaut der Fragestellung nur solche Hühnermastställe und sonstigen Einrichtungen sein, welche das Wohnen und die Gesundheit beeinträchtigen könnten. Zudem sollten (mind.) Flächen und Maßnahmen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen festgesetzt werden – das sei eine positive Zielsetzung der Bauleitplanung.
Die Augsburger Richter werten dies wiederum ganz anders: „Auch aus diesen Elementen lässt sich nicht einmal im Ansatz entnehmen, welche positiven Nutzungen durch den Bebauungsplan zugelassen werden sollen.“ Dass es der Gemeinde später frei stehe, diese positiven Ziele selbst festzulegen, lassen die Richter nicht gelten. „Denn nach der vorliegenden Fragestellung ist kein positives Planungsziel erkennbar, intendiert ist alleine die Verhinderung bestimmter Vorhaben.“
Drexl im Bauausschuss: „Selbst die Teilfrage IV wurde vom Gericht für unzulässig erklärt.“ In dieser ging es darum, im gemeindlichen Flächennutzungsplan Konzentrationszonen für emittierende Mastbetriebe vorzusehen.
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