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  3. Urteil: Hühnermast: Rieder Bürgerinitiative unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Urteil
13.07.2011

Hühnermast: Rieder Bürgerinitiative unterliegt vor dem Verwaltungsgericht

Ein zweiter Bürgerentscheid innerhalb eines Jahres – hier die Auszählung im Dezember zum Hörmannsberger Kindergarten – bleibt den Riedern vielleicht erspart.
Foto: Archivfoto: Anton Schlickenrieder

Dem Bürgerbegehren gehe es nur um die Verhinderung des Einzelprojekts. Baindlkircher kündigen an, Rechtsmittel beim VGH München einzulegen

Ried Bürgermeister Anton Drexl verkündete es ganz trocken im Bauausschuss: Die Gemeinde Ried hat vor dem Verwaltungsgericht Augsburg (VG) Recht bekommen. Das Bürgerbegehren „Gegen den geplanten Hühnermaststall in Baindlkirch“ ist in erster Instanz für unzulässig erklärt worden. Die Bürgerinitiative „Gemeinschaft zur Erhaltung der Lebensqualität in Baindlkirch“ (BI) wiederum werde noch diese Woche über die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei Rechtsmittel zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, so BI-Sprecher Stephan Müller.

Derzeit bereite die Kanzlei Günther Seufert und Kollegen (München) dies vor. Seufert sei ein sehr renommierter Verwaltungsrechtler, der der BI dringend nahe gelegt habe, das Augsburger Urteil nicht unwidersprochen hinzunehmen. Die Kläger Stephan W. Müller, Claudia Mayer und Ingo Lanius sind also weiter gefordert.

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