Der Eilantrag der Rechten läuft ins Leere
Der NPD-Kreisverband darf nach einer Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts den Landesparteitag nicht in Günzburg abhalten.
Niederlage für den NPD-Kreisverband Neu-Ulm/Günzburg: Das Verwaltungsgericht Augsburg hat entschieden, dass die Rechtsextremen ihren Landesparteitag am Samstag nicht im Forum am Hofgarten in Günzburg abhalten dürfen. Die Stadt habe nach Ansicht des Gerichts den Mietvertrag stornieren dürfen, weil die NPD keine Haftpflichtversicherung nachweisen konnte.
Es falle in die Sphäre der NPD, wenn sie Schwierigkeiten habe, eine Versicherung zu finden, die bereit sei, mit ihr einen Vertrag zu schließen, heißt es in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Gegen diesen Beschluss kann der Kreisverband Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Am Montagnachmittag verdichteten sich jedoch die Hinweise, dass die NPD offenbar auf ihr Beschwerderecht verzichtet.
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