Dießen Heftiger Gegenwind für das geplante Bootshaus des Ammersee-Gymnasiums (ASG): Die Stadt Augsburg will dem Landkreis das hierfür benötigte Erbbaurecht zunächst nicht einräumen. Grund für die Weigerung ist, dass die Marktgemeinde Dießen den Erweiterungswünschen der in St. Alban beheimateten Segelgemeinschaft Augsburg (SGA) nicht entsprechen will. Im Gemeinderat schlugen die Wellen hoch: Von "Nötigung" der "Datschiburger" war die Rede, als am Montagabend die Angelegenheit zur Sprache kam. Von Gerald Modlinger

Bürgermeister Herbert Kirsch (Dießener Bürger) hatte sich kurzfristig sogar juristischen Beistand an seine Seite geholt. Der gemeindliche Anwalt Dr. Gerhard Spieß warnte das Gremium davor, die bisherige Planung für ein 660 Quadratmeter großes Baufenster auf dem Grundstück des Vereinigten Stipendienfonds (es handelt sich um das Campingplatzgelände südlich des Seerestaurants) weiterzuverfolgen. Wenn die Stadt, die als Treuhänderin der Stiftung fungiert, kein Erbbaurecht erteile, würde dies bedeuten, dass dem Fonds Baurecht gegeben werde. "Das hieße, Sie planen für die Stadt Augsburg ein Bootshaus."
Nach neuem Standort suchen
Bürgermeister Kirsch ergänzte, man werde für das Bootshaus nach einem neuen Standort am St. Albaner Seeufer suchen. Der bisher angedachte Platz solle im Bebauungsplan dann als Grünfläche ausgewiesen werden. Einstimmig folgte der Gemeinderat diesem Vorschlag.
Der Konflikt zwischen Dießen und Augsburg hatte sich schon in den vergangenen Monaten angebahnt. In mehreren Schreiben brachte die SGA zum Ausdruck, dass sie sich durch das geplante ASG-Bootshaus stark eingeengt fühle. Erweiterungen zur Unterbringung von Booten und zur Pflege des Vereinslebens würden dadurch unmöglich gemacht. Die Stadt und die SGA fordern, das ASG-Bootshaus um etwa 20 Meter in die geplante Grünfläche zu rücken, damit die Segler Platz für Bootslager- und Parkplätze erhalten.
Im Gemeinderat blitzten die Wassersportler aus Augsburg mit ihrem Begehren bereits im September ab. Daraufhin schaltete sich auch Augsburgs Zweiter Bürgermeister Hermann Weber ein. In dürren sieben Zeilen bedauerte Weber, dass der Dießener Gemeinderat eine "geringfügige Änderung" des Planentwurfs abgelehnt habe und kündigte an, er "werde das Liegenschaftsamt mit der Durchsetzung der Eigentümerinteressen des Vereinigten Stipendienfonds beauftragen". Dem Brief folgte nun die Ankündigung der Stadt, das für das ASG-Bootshaus benötigte Erbbaurecht werde zunächst nicht erteilt.
Dießener Weigerung ist der Stadt "unverständlich"
"Wir können ja nicht eine Situation zementieren, die wir im Grunde verändern wollen", sagte dazu Clemens Gutmann vom Liegenschaftsamt in Augsburg. Für ihn ist die Dießener Weigerung auch deshalb unverständlich, weil an anderer Stelle neue Flächen für Camper ausgewiesen werden sollen, hier aber keine erweiterte bauliche Nutzung ermöglicht werde. Im Dießener Gemeinderat kritisierte vor allem Dr. Wolfgang Salzmann (CSU) das Gebaren der Stadt. Er erinnerte daran, dass es für den Campingplatz und die SGA-Einrichtungen am See nie eine baurechtliche Genehmigung gegeben habe. "Da finde ich es unverständlich und empörend, dass man sich in Augsburg darüber verwundert zeigt, dass sich unser Gemeinderat das Recht nimmt, den Bereich neu zu ordnen." Das Verhalten der Stadt bezeichnete Salzmann als "Nötigung", zumindest im Sinne des allgemeinsprachlichen Ausdrucks. Denn aus dem "fortgesetzten Unrecht erwächst kein Recht" für die Stadt. Franz Kubat (Dießener Bürger) empfand es als ärgerlich, dass die "Datschiburger" den Konflikt um das SGA-Gelände "auf dem Rücken der Schüler austragen".
Zur Rechtslage führte Anwalt Spieß noch aus: "Was dort stattfindet, ist baurechtlich nicht genehmigt, der Bebauungsplan schafft erstmals die Grundlage für eine Nutzung." Man müsse aber erst noch abschließend ermitteln, welche Genehmigungsunterlagen möglicherweise vorhanden sind, der Bestand in der Gemeinde sei jedenfalls "sehr dürftig", betonte Spieß: "Möglicherweise geht die Planung sogar über den derzeitigen Rechtsanspruch hinaus."
Jetzt bestellen! Das neue iPad inkl. e-Paper.|
|
Artikel kommentieren
| Artikel bewerten: