Vor einigen Wochen hatte es Kauferings Bürgermeister Erich Püttner bereits angedeutet: Die Geburtstagszahlungen aus der Gemeindekasse zwischen seinem Vorgänger Dr. Klaus Bühler und dem amtierenden Zweiten Bürgermeister Norbert Sepp (LT berichtete) im Jahr 2011 waren laut Prüfungsverbandsbericht kein Einzelfall. Bühler und Sepp hatten bislang von einem einmaligen Vorgang gesprochen.
Die vom Markt Kaufering beauftragte Anwaltskanzlei Meidert & Kollegen aus Augsburg hat die weiteren Vorgänge aus dem Bericht des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) – er hatte die Jahresrechnungen 2009 bis 2012 untersucht – nun rechtlich bewertet. Die Anwälte raten dazu, einige Geldbeträge außergerichtlich bei Bühler und Sepp geltend zu machen. Unserer Redaktion liegt die Bewertung vor.
Die 500 Euro, die Sepp im November 2011 dem damaligen Bürgermeister Bühler zu dessen 67. Geburtstag aus der Gemeindekasse überreicht hatte, sind laut Anwaltskanzlei mittlerweile zurückbezahlt worden. Genauso die 200 Euro, die Sepp von Bühler im gleichen Zeitraum anlässlich seines 72. Geburtstags erhalten hatte. Und wenn es nach Axel Weisbach, Fachanwalt für Verwaltungsrecht geht, sollen die beiden zum Teil noch weitaus höhere Beträge zurückbezahlen. Wie dem Marktgemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung berichtet wurde, seien einige Zahlungen „zu hoch“ angesetzt worden und zum Teil grundlos erfolgt. Im Jahr 2009 habe Bühler laut BKPV zu Sepps 70. Geburtstag einen Scheck in Höhe von 1000 Euro als Zuschuss für dessen Feier ausgestellt, der direkt an eine Kauferinger Gaststätte weitergeleitet worden sei. Zwar seien „Anstandsschenkungen“ möglich, aber dürften weder von großem materiellen noch von hoher ideeller Bedeutung sein. Bei den 1000 Euro handle es sich nicht mehr um eine Anstandsschenkung. Zudem existiere kein Marktgemeinderatsbeschluss. Den Betrag bewertet der Anwalt als „deutlich zu hoch“ und als unzulässige Schenkung aus Gemeindevermögen. Ebenso als „deutlich überhöht“ bezeichnet der Jurist eine Zahlung von Sepp an Bühler zu dessen 65. Geburtstag im Jahr 2009 in Höhe von 1000 Euro. Zu diesem Geburtstag habe der Markt – auf Anordnung von Sepp – auch ein privates Abendessen von Bühler und seiner Gattin auf Sylt in Höhe von 111,40 Euro beglichen. Es bestehe kein sachlicher Grund dafür, dass der Markt Kaufering dieses Essen übernommen habe. Diese beiden Beträge sollten genauso beim früheren Bürgermeister außergerichtlich geltend gemacht werden wie ein Scheck in Höhe von 400 Euro, den Sepp ein Jahr später Bühler zu dessen 66. Geburtstag ausgestellt hatte.