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Fehler zu Lasten der Patienten

Meinung

Fehler zu Lasten der Patienten

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    Fehler zu Lasten der Patienten
    Fehler zu Lasten der Patienten

    Ärztliche Behandlungsfehler passieren täglich vermutlich zigfach. Für den wirklichen Umfang gibt es nur Schätzungen. Gemeldet werden höchstens halb so viele Verdachtsfälle, und tatsächlich als Fehler anerkannt wird am Ende auch nur ein Bruchteil davon. Ärztliche Fehler haben für die Patienten zwar nicht immer, aber doch noch zu oft weit reichende Folgen. Sie sind durch eine finanzielle Entschädigung, auch wenn sie noch so hoch ausfallen sollte, nur unzureichend wiedergutzumachen – ganz zu schweigen von den gesundheitlichen und sozialen Folgen wie dauerhafter Behinderung, Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung.

    Die Ursachen für Fehler sind vielfältig. Sie reichen von einfacher Fahrlässigkeit und Schlamperei bis hin zu Fehleinschätzungen und Überlastung der Mediziner. Es gibt vermeidbare Fehler und schicksalhafte. Kein Mensch ist davor gefeit, auch kein Arzt.

    Niedergelassene Mediziner und Krankenhäuser dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Sie wollen im Sinne der Patienten ihr Bestes geben. Aber der Gedanke an die im Hintergrund wachenden Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, die im Fall der Fälle einspringen müssten, kann schon mal Mut und Risikobereitschaft lähmen. Handelt ein Mediziner aus Angst vor Regressforderungen übermäßig sicherheitsorientiert, geht das ebenfalls zu Lasten des Patienten, dem die bestmögliche Behandlung dann vielleicht vorenthalten wird.

    Ärztliche Fehler können auch tiefer gehende ökonomische Ursachen haben. Krankenhäuser, die sich am Markt behaupten und womöglich für einen privaten Investor eine hohe Rendite erwirtschaften müssen, setzen ihre Mitarbeiter zwangsläufig einem Zeit- und Spardruck aus. Streng durchrationalisierte Medizin, die auf Wirtschaftlichkeit ausgerichtet ist, kann eine entscheidende Ursache für Behandlungsfehler sein.

    Gut gemeinte Fehler-Meldesysteme, die für Abhilfe sorgen sollen, helfen nichts, wenn sich nicht parallel eine eingespielte Qualitätssicherungskultur entwickelt. Das eine bedient vor allem den Statistikwahn einiger Bürokraten, das andere sollte eine Selbstverständlichkeit überall dort sein, wo Menschen mit Menschen und für Menschen arbeiten.

    Passiert ein Fehler, ist der Patient meist das schwächste Glied in der Kette. Er ist hilflos unterlegen, wenn sich Ärzte und medizinische Gutachter gegen ihn verbünden oder die Versicherungen sich querlegen und mit der Macht des Geldes alle juristischen Mittel ausschöpfen. Der ebenso verzweifelte wie scheinbar aussichtslose Kampf einer Allgäuer Mutter um Schadenersatz für ihren schwer behinderten Sohn (wir berichteten mehrfach) ist dafür exemplarisch. Dabei schien sogar gerichtlich entschieden festzustehen, dass Fehler bei der Geburt den folgenreichen Gehirnschaden verursacht haben.

    Vor wenigen Monaten ist das neue Patientenrechte-Gesetz in Kraft getreten. Es soll den Opfern von Ärztepfusch schneller zu ihrem Recht verhelfen. Die wenigsten wissen dabei, was ihnen zusteht. Ebenso wenig ist aber auch bekannt, dass es nicht allein reicht, dem Arzt einen Fehler nachzuweisen, sondern hernach immer noch geklärt werden muss, ob die gesundheitliche Einschränkung nicht auch noch eine andere Ursache haben könnte, womit Arzt oder Krankenhaus bzw. deren Versicherungen wieder aus dem Schneider wären.

    Umso wichtiger ist es, vom Arzt des Vertrauens behandelt zu werden. Das ist immer noch der Normalfall und geht jedes Jahr millionenfach gut, was die Zahlen über Ärztepfusch deutlich relativiert.

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