Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge haben sich Millionen Arbeitnehmer auf diese Weise ein Standbein aufgebaut, das ihnen nach der Berufstätigkeit ein angemessenes Auskommen sichern soll.
Der Beruhigungsversuch des Brüsseler Binnenmarkt-Kommissars ist ja ganz nett. Aber er verfehlt die Wirkung, weil seine Worte – je nachdem, wie man sie betont – die Gefahr nur verschieben, aber nicht beseitigen. Denn auch wenn sich die Kommission zu einer Bestandswahrung durchringt, wäre es fatal, wenn jungen Menschen die Möglichkeit verbaut würde, rechtzeitig mithilfe des Arbeitgebers für ihren Lebensabend vorzusichern.
Es ist ja richtig, dass sich die EU-Gremien um die Übertragbarkeit von Anwartschaften kümmern, wenn jemand zeitweise oder ganz in ein anderes Land wechselt. In Deutschland sind das gerade mal fünf Prozent der Erwerbstätigen. Da würde es mehr Sinn machen, für diesen Personenkreis eine Sonderregelung zu finden, als ein bewährtes sozialpolitisches Instrument zu zerschlagen.