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09.11.2012

Nächste Instanz Karlsruhe

Sechs Abgeordnete der schwarz-gelben Koalition haben Flagge gezeigt und sind ihrer Überzeugung treu geblieben, dass das Betreuungsgeld nicht in diese Zeit passt.

Einige andere blieben der namentlichen Abstimmung ganz fern. Aber bei Weitem nicht so viele, dass die Merkel-Regierung mit ihrem familienpolitischen Dauerstreitthema doch noch eine peinliche Bauchlandung hätte hinnehmen müssen.

Der am Sonntag ausgehandelte Kompromiss – die CSU bekommt ihr Betreuungsgeld, die FDP dafür die Abschaffung der Praxisgebühr – hat die Hürde Bundestag genommen. Jetzt kommt die Stunde der Opposition, die das Betreuungsgeld wenn schon nicht auf dem parlamentarischen dann vielleicht auf dem juristischen Weg stoppen kann. Es wäre nicht das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht zum korrigierenden Eingriff aufgerufen wird.

Man darf gespannt sein, wo eine eventuelle Klage in Karlsruhe ansetzen wird. Möglicherweise ist es die Frage, ob der Staat eine „Belohnung“ zahlen darf, wenn eine Familie auf ihren Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz verzichtet. Es könnte aber auch sein, dass der Bund sich hier in etwas einmischt, für das die Länder zuständig sind. Das Streitthema Betreuungsgeld ist längst nicht erledigt.

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