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PID: Bitter für die Gegner

Meinung

PID: Bitter für die Gegner

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    PID: Bitter für die Gegner
    PID: Bitter für die Gegner

    Der Bundestag kann auch anders. Verglichen mit den parteipolitischen Saalschlachten, die viele Abgeordnete dort üblicherweise austragen, war die Debatte um die Präimplantationsdiagnostik von wohltuender Ernsthaftigkeit: kontrovers in der Sache, aber deswegen nicht krawallig, leidenschaftlich, aber nie respektlos. Wenn es um Grenzfragen des Lebens wie die Stammzellenforschung, Patientenverfügungen oder wie jetzt um Gentests an Embryonen geht, läuft das Parlament regelmäßig zu Hochform auf.

    Für die Gegner der PID ist die begrenzte Zulassung solcher Untersuchungen eine bittere Niederlage, zumal sich der am weitesten gehende Antrag unerwartet schnell und unerwartet deutlich durchgesetzt hat. Umso wichtiger ist es jetzt allerdings auch, dass die juristischen und praktischen Grenzen für solche Tests möglichst eng gezogen werden. Bei welchen schweren Erbkrankheiten sind sie erlaubt? Lehnt die neue Ethikkommission PID-Wünsche auch ab – oder nickt sie Anträge nur pflichtschuldig ab? Und, vor allem: Bleibt es auch bei den 100 oder 200 Fällen pro Jahr, von denen bisher die Rede ist? In dem Moment, in dem die Zahl der Tests in die Höhe schnellt, entfiele auch die Geschäftsgrundlage für die jetzt getroffene Regelung. Viele unentschlossene Abgeordnete haben dem Antrag von Ulrike Flach und Peter Hintze nur zugestimmt, weil die Befürworter der PID vor das Wort Zulassung das wichtige Adjektiv „begrenzt“ gesetzt haben.

    Wohl fühlen sich vermutlich die wenigsten von ihnen dabei. Auf dem gefährlich schmalen Grat zwischen Schicksal und Selektion ist jede Entscheidung angreifbar und jedes „Dafür“ mit einem unausgesprochenen „Aber“ versehen. Der Bundestag hat dieses heikle Thema mit bemerkenswertem Verantwortungsgefühl diskutiert. Wirklich gelöst hat er das Problem nicht.

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