Das geplante Großbordell in einem ehemaligen Autohaus im Gewerbegebiet an der Messerschmidtstraße in Schwaighofen lässt sich nach Ansicht von Rechtsanwalt Willi Reisser nicht durch eine Änderung des Bebauungsplanes und der vom Stadtentwicklungsverband Ulm/Neu-Ulm beschlossenen Veränderungssperre verhindern. „Dieses Mittel ist untauglich und rechtlich angreifbar, sagte Reisser, der den in Gersthofen bei Augsburg ansässigen Bordellbetreiber vertritt. Reisser war viele Jahre lang berufsmäßiger Stadtrat in Augsburg und Ordnungsreferent. Er war für die CSU in den Stadtrat gewählt worden.
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