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Zwölf Stämme: Kinder der Zwölf Stämme dürfen nicht zu ihren Eltern zurück

Zwölf Stämme

Kinder der Zwölf Stämme dürfen nicht zu ihren Eltern zurück

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    Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" wurde das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen.
    Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" wurde das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Foto: Jan Kandzora

    Zwei Elternpaare der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" bekommen das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zurück. Das Amtsgericht Ansbach geht davon aus, dass ihre Kinder auch in Zukunft körperlich züchtigen würden. Diese Entscheidung bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am heutigen Montag in Nürnberg.

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