Regionalverbände: Keine Windräder am Ohrengipfel
Auch die württembergische Seite räumt dem Erholungswert Vorrang ein
Nördlingen/Schwäbisch-Gmünd Der Regionalverband Ostwürttemberg mit Sitz in Schwäbisch-Gmünd und sein Gegenstück, der Regionale Planungsverband Augsburg, sind sich einig: Das Gebiet um den Ohrengipfel an der bayerisch-württembergischen Landesgrenze muss frei von Windrädern bleiben. Dies haben Vertreter beider Verbände bei einem Abstimmungsgespräch in Nördlingen vereinbart.
Nachdem auf bayerischer Seite von den Verantwortlichen schon frühzeitig erklärte wurde, im Riesbecken und einem anschließenden Fünf-Kilometer-Gürtel keinesfalls Windkraftanlagen zulassen zu wollen, wird im Zuge der Fortschreibung der Regionalpläne immer wieder auf die vorgesehene Änderung des Landesplanungsgesetzes in Baden-Württemberg ab September dieses Jahres hingewiesen. Die Gesetzesnovelle soll es Städten und Gemeinden künftig ermöglichen, auch außerhalb von Vorranggebieten im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für die Windkraftnutzung in Flächennutzungsplänen festzulegen.
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