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Unfälle
20.06.2017

Bald bis zu zehn Jahre Haft für illegale Autorennen?

Ein Kreuz steht an jener Stelle, an der ein 38-Jähriger bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach getötet wurde. Die Staatsanwaltschaft geht inzwischen von Mord aus.
Foto: Federico Gambarini, dpa

Illegale Autorennen in Städten haben zuletzt immer wieder unschuldige Opfer gefordert. Jetzt wollen Politiker die Gesetze und Strafen weiter verschärfen.

Man könnte fast das Gefühl bekommen, dass es Vertretern aus Politik und Justiz beim Thema Raser und illegale Autorennen nun endgültig reicht: Gleich auf mehreren Ebenen wird das Thema in dieser Woche debattiert – leider ein weiteres Mal aus einem traurigen Anlass.

Am Freitagabend hatte nach Erkenntnissen der Polizei ein 28-Jähriger bei einem illegalen Autorennen in Mönchengladbach einen 38-Jährigen angefahren. Der Fußgänger flog 40 Meter durch die Luft und starb an schweren Schädelverletzungen. Die Staatsanwaltschaft bereitet nun eine Anklage wegen Mordes gegen den 28-Jährigen vor.

Illegale Autorennen: Schon die Teilnahme soll strafbar sein

Gab es früher bei illegalen Autorennen Tote, erhielten die Täter zumeist nur geringere Strafen wegen fahrlässiger Tötung. Nun soll schon die Teilnahme an illegalen Rennen hart bestraft werden. Dafür gab es bislang ein Bußgeld in Höhe von 400 Euro und ein Monat Fahrverbot.

Am Mittwoch ist die geplante Strafverschärfung Thema im Rechtsausschuss des Bundestages. In einer Gesetzesinitiative will der Bundesrat, dass künftig allein das Mitmachen bei einem illegalen Autorennen mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet wird, bei tödlichen Folgen sogar mit bis zu zehn Jahren Haft.

Darüber hinaus hat auch Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Und nach dem Fall in Mönchengladbach will auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) härtere Strafen. Der Bundestag soll diese noch vor der Sommerpause beschließen. Heute und morgen ist eine Strafverschärfung zudem Thema bei der Justizministerkonferenz im pfälzischen Deidesheim.

Des Weiteren steht morgen das Urteil des Kölner Landgerichts aus dem Jahr 2015 beim Bundesgerichtshof (BGH) auf dem Prüfstand: Das Landgericht hatte zwei Raser, bei deren Rennen eine 19-jährige Fahrradfahrerin getötet wurde, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt.

Raserei auf deutschen Straßen ist schon länger Thema

In der nächsten Zeit wird der BGH einen weiteren Fall auf den Tisch bekommen, der quasi umgekehrt gelagert ist. Erstmals bundesweit hatten Richter in Berlin zwei Raser wegen Mordes eines 69-jährigen Unbeteiligten verurteilt – zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Dagegen hatten die Verurteilten Revision eingelegt. Nun spricht im Mönchengladbacher Fall zumindest die Staatsanwaltschaft nach dem Berliner Fall ebenfalls von „Mord“. Steht nun womöglich eine Verschärfung der Strafen durch die Politik an, werden Richter künftig härter urteilen?

Dass das Thema schon seit langem aktuell ist, zeigt ein Gespräch unserer Zeitung mit dem früheren Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma. Dessen Sohn war 2001 im Alter von 31 Jahren als Unbeteiligter bei einem illegalen Autorennen mitten in Köln zu Tode gekommen. Die Täter kamen mit Bewährungsstrafen davon. Schramma fordert seitdem eine härtere Gangart – und drakonische Geldstrafen samt Führerscheinentzug schon bei geringen Tempoüberschreitungen – etwa so, wie das in der Schweiz praktiziert wird. mit dpa, afp

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