Der Fall des 17-Jährigen, der in der Türkei im Gefängnis sitzt, hat viele Fragen zur Rechtslage im Ausland ausgelöst. Im Internet kursieren zahlreiche kuriose Gesetze, die einen theoretisch ganz unvermittelt in Verlegenheit und schlimmstenfalls ins Gefängnis bringen können.

Augsburg (AZ) - Der Fall des 17-Jährigen, der in der Türkei im Gefängnis sitzt, hat viele Fragen zur Rechtslage im Ausland ausgelöst.
Im Internet kursieren zahlreiche kuriose Gesetze, die einen theoretisch ganz unvermittelt in Verlegenheit und schlimmstenfalls ins Gefängnis bringen können. Ob die Gesetze allerdings tatsächlich vollzogen werden, ist meist unklar:
In Kentucky (USA) soll kein Mann ohne Begleitung einer Frau einen Hut einkaufen dürfen.
In Siena (Italien) soll es allen Frauen mit dem Vornamen 'Maria' verboten sein, als Prostituierte zu arbeiten.
Frauen in Großbritannien soll es verboten sein, in öffentlichen Verkehrsmitteln Schokolade zu essen.
Kinder über 3 Jahre sollen in Virginia (USA) nicht im Bett ihrer Eltern schlafen dürfen.
In Michigan (USA) soll es strafbar sein, seine Frau an einem Sonntag zu küssen.
Einem Gesetz in Bhutan zufolge soll ein jüngerer Bruder erst dann heiraten dürfen, wenn sein älterer Bruder bereits geheiratet hat.
In Carmel (New York/USA) soll es ein Gesetz zur Förderung des guten Geschmacks geben: Männern ist es danach strikt untersagt, das Haus zu verlassen, wenn ihre Schuhe nicht zum Jackett passen.
In Frankreich soll es verboten sein, sich auf Bahnübergängen zu küssen.
Wer in Singapur vergisst, die Toilettenspülung zu betätigen, soll mit 500 Euro bestraft werden.
Selbst in der Landesverfassung von Hessen wird man fündig: Nach Artikel 21 wäre dort die Todesstrafe möglich. Allerdings hat das Grundgesetz eine größere Bindewirkung, so dass auch in Hessen die Todesstrafe weiterhin nicht vollzogen werden darf.
Dafür sollen die Behörden in New York (USA) etwas liberaler sein. Nach einer neuen Entscheidung dürfen Frauen angeblich in der U-Bahn oben ohne fahren. Ein New Yorker Gesetz soll damit für Gleichberechtigung gesorgt haben. Begründung: Was Männern zugestanden wird, darf Frauen nicht verwehrt bleiben.
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