Vom weinverkäufer zum König der Brust-Implantate. Das hätte sich der 72-jährige PIP-Gründer, Jean-Claude Mas, sicherlich nicht gedacht, einmal wegen fahrlässiger Tötung festgenommen zu werden. Er streitet nicht ab, billiges Industrie-Silikon verwendet zu haben. "PIP wusste, dass es nicht vorschriftsgemäß war, aber das Produkt war nicht schädlich", versicherte Mas. Allein in Deutschland sind bis zu 10.000 Frauen von dem Skandal um die Billig-Implantate betroffen.
PIP-Gründer lebt in luxoriöser Villa - Von Flucht keine Spur
Das Bild des hageren PIP-Firmengründers mit grauem Bart, Halbglatze und Brille war unlängst um die Welt gegangen: Interpol startete im Dezember einen Fahndungsaufruf - nicht aber wegen der defekten Silikon-Implantate, sondern wegen einer Trunkenheitsfahrt 2010 in Costa Rica.
Der Rentner Mas lebte bis dahin weitgehend unbehelligt in Südfrankreich in einer luxuriösen Villa in der Nähe von Toulon. Berichte, er sei auf der Flucht, wies sein Anwalt im Dezember zurück: "Er kann gar nicht laufen, weil er gerade operiert worden ist." Der 72-Jährige soll an einem Venenproblem leiden.
Billig-Implantate - PIP ließ Unterlagen vor TÜV verschwinden
Mas bestreitet, dass das verwendete Silikon-Gel - die Einlagen sind seit 2010 verboten - giftig gewesen sei. Drei Viertel der Implantate seien mit einer hausgemachten Masse gefüllt gewesen, gab er unumwunden bei einem Polizeiverhör zu. Nur ein Viertel seiner Brustprothesen habe das offiziell angegebene US-Gel Nusil enthalten, das sehr viel teurer war.
Die Kontrolleure vom TÜV Rheinland führte er absichtlich hinters Licht: "Es war schon Routine, dass ich die Anweisung gab, alle Unterlagen zu verstecken", gab er zu. Ganze Container mit den Billig-Produkten seien vor den Kontrollen weggeräumt worden.
Billig-Implantate bekommen vermehrt Risse
Die Einlagen sollen laut Staatsanwaltschaft vermehrt Risse bekommen haben, mit der Folge von Entzündungen bei den betroffenen Frauen und womöglich sogar von Krebserkrankungen. Ungerührt verteidigte sich Mas über seinen Anwalt mit dem Hinweis: "Alle Silikongels weisen eine reizauslösende Wirkung auf." Mas, der seit Beginn des Skandals nicht mehr öffentlich auftrat, erklärte Anfang Januar erstmals persönlich, es würden "Unwahrheiten" und "Absurditäten" über seine Produkte verbreitet.
In das Medizinprodukte-Geschäft stieg der 1939 im südwestfranzösischen Tarbes geborene Mas erst spät ein. Nach seinem Militärdienst in Algerien jobbte er hier und dort, arbeitete in einem Lebensmittelgeschäft, für eine Versicherung, verkaufte Wein und Cognac. 1965 wurde er Pharma-Vertreter und blieb danach zehn Jahre lang bei der US-Firma Bristol-Myers.
Skandal um PIP-Brustimplantate
Eine Klagewelle rollt weltweit auf die Gerichte wegen des Skandals um defekte Billig-Brustimplantate der französischen Firma PIP zu.
Hunderttausende Brustimplantate gefüllt mit einem Billig-Silikon hatte PIP von 2001 bis 2010 weltweit verkauft; in den Einlagen wurde aus Kostengründen statt eines medizinischen Silikons ein Industriesilikon verwendet, das eigentlich als Dichtungsmasse eingesetzt wird.
Einlagen rissen gehäuft, in Deutschland wurden bisher 25 Fälle gemeldet. Die Opfer führen Entzündungen und sogar Krebsfälle auf das Industriesilikon zurück.
PIP-Firmengründer Jean-Claude Mas macht aus dem Einsatz von Billig-Silikon keinen Hehl, doch das war seiner Ansicht nach nicht schädlich.
Die Anzeigen der betroffenen Frauen wenden sich allerdings nicht nur gegen PIP, sondern auch gegen die staatliche französische Medizinproduktebehörde Afssaps, gegen Ärzte und Kliniken sowie gegen den TÜV Rheinland.
Der hatte PIP-Produkte europaweit zertifiziert und ihnen damit das begehrte CE-Siegel für geprüfte Sicherheit verschafft.
In Frankreich wird deshalb gerne mit dem Finger auf den TÜV gezeigt: Die Afssaps, Ärzte und Krankenhäuser hätten sich auf den TÜV verlassen müssen, heißt es.
Der TÜV Rheinland wiederum sieht keine Schuld bei sich, denn er sei bei seiner Prüfung von PIP «nachweislich umfassend und fortgesetzt getäuscht worden». Die Firma habe die Implantate geändert - also mit Industriesilikon gefüllt -, ohne dies mitzuteilen. Somit habe gar kein TÜV-Zertifikat für dieses Produkt vorgelegen. Der TÜV hat selbst Anzeige in Frankreich gegen PIP erstattet.
Die EU will die Vorgaben strenger fassen, bevor ein Medizinprodukt überhaupt auf den Markt kommt. Eine staatliche Kontrolle, etwa ein Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln, gibt es für Medizinprodukte nicht.
Die Lieferanten des Industriesilikons, darunter der deutsche Chemiegroßhändler Brenntag, weisen eine Mitschuld von sich.
Die französische Allianz-Tochter, bei der PIP versichert war, hält den Vertrag für ungültig, weil die Firma betrügerisch gehandelt habe
Der Wendepunkt kam 1982: Er lernte seine spätere Frau Dominique Lucciardi kennen, die im Brustimplantate-Geschäft war und mit einem Schönheitschirurgen aus Toulon zusammenarbeitete. Dessen Formel für die Einlagen übernahm Mas ab 1991 in seiner eigenen Firma PIP.
Mas schaffte es, dass seine Firma zum zeitweise drittgrößten Produzenten weltweit von Brustimplantaten wurde. 100.000 Silikoneinlagen jährlich stellte PIP her, bis das Unternehmen im Jahr 2010 dicht machen musste. Die meisten Implantate gingen ins Ausland, nach Südamerika, Großbritannien, Spanien.
Zehntausende Frauen sollen sich nun weltweit die defekten Implantate wieder herausoperieren lassen. Dass die USA die Firma schon im Jahr 2000 im Visier hatten - damals wegen Kochsalz-Einlagen - kam erst jetzt heraus. Der erste Prozess gegen Mas wegen Betruges soll Ende des Jahres in Frankreich beginnen.
Anwalt rät von Klage wegen PIP-Brustimplantaten ab
Schmerzensgeld- oder Schadenersatzforderungen wegen mangelhafter Brustimplantate der französischen Firma PIP sind wenig aussichtsreich. Zwar gebe es theoretisch eine Reihe möglicher Adressaten. Der Erfolg sei aber wenig realistisch, sagte Rudolf Ratzel von der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein. "Ich persönlich würde es nach heutigem Kenntnisstand nicht machen."
"Es haftet eindeutig die Firma PIP, nur wird da wegen der Insolvenz nichts mehr zu holen sein", erläuterte der in München tätige Fachanwalt dem dpa-Themendienst. Selbst wenn es dem Insolvenzverwalter gelingen sollte, an Gelder des Firmengründers zu kommen, sei eine einzelne Klägerin aus Deutschland "sicherlich überfordert". "Nach heutigem Kenntnisstand glaube ich nicht, dass eine Klägerin in Deutschland mit Forderungen durchkommt", betonte Ratzel. Wenn überhaupt, sei davon auszugehen, dass erst die französischen Klägerinnen zum Zuge kommen.
Das gelte auch für Forderungen gegen Ärzte und Kliniken. Alle, die bis etwa Mitte April 2010 "im guten Glauben" PIP-Material verwendet haben, genössen absoluten Vertrauensschutz. Die Produkte seien von der renommierten Prüfgesellschaft TÜV Rheinland zertifiziert gewesen, die alles vermeiden würde, um in schlechten Ruf zu geraten. Am 1. April 2010 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte empfohlen, PIP-Produkte bis auf weiteres nicht mehr einzusetzen.
Eine Klage, insbesondere gegen PIP, ist Ratzel zufolge "wirtschaftlich unsinnig", da die Klägerin die damit verbundenen Kosten selbst aufbringen müsse - es sei denn, sie ist rechtsschutzversichert. Egal, ob sich die Betroffene gegen den Hersteller, den Silikonlieferanten, die Aufsichtsbehörden oder den TÜV Rheinland wende: "Die Aussichten sind verschwinden gering." Man müsse sich zudem fragen, wie sinnvoll es sei, gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen. Diese Investition sei viel zu riskant. afp/dpa/AZ