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Nach falschem Tigeralarm in Augsburg: Scherznotrufe sind kein Kavaliersdelikt

Nach falschem Tigeralarm in Augsburg

Scherznotrufe sind kein Kavaliersdelikt

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    Ein Tiger im Siebentischwald? Scherzanrufe bei der Polizei können hohe Kosten verursachen und  sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.
    Ein Tiger im Siebentischwald? Scherzanrufe bei der Polizei können hohe Kosten verursachen und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

    Die Meldung, ein freilaufender Tiger sei im Augsburger Siebentischwald gesichtet worden, hielt die Augsburger Polizei und Feuerwehr am gestrigen Montag in Atem. Die Behörden riefen zum Großeinsatz, circa 90 Personen sowie ein Polizeihubschrauber begaben sich auf die eilige Suche nach der gestreiften Raubkatze, die sich letztendlich als Ente erwies: Es war nämlich gar kein Tiger im Siebentischwald gesehen worden, vielmehr handelte es sich um einen üblen Scherzanruf dreier Jugendlicher aus Gersthofen - praktisch eine Tiger-Ente.

    Jeder Notruf muss ernst genommen werden

    Die drei Jugendlichen hatten unabhängig voneinander die Polizei verständigt und somit den Eindruck erweckt, mehrere Zeugen hätten das Raubtier gesichtet. Doch sowohl die Häufigkeit als auch der vermutete Wahrheitsgehalt spielen für die Rettungskräfte bei Notrufen keine Rolle. "Prinzipiell muss jeder Anruf ernstgenommen werden", so der Pressesprecher der Feuerwehr Augsburg, Stefan Würz. Auch wenn es relativ offensichtlich sei, dass es sich um einen Scherzanruf handle, müssten die Einsatzkräfte ausrücken.

    Schon 45 falsche Notrufe bei der Augsburger Polizei dieses Jahr

    Allein 45 solcher scherzhaften Notrufe haben die Polizei Augsburg in diesem Jahr erreicht. Dabei handelt es sich beiden Anrufen um kein Kavaliersdelikt: Laut Paragraph 145 im Strafgesetzbuch kann der Missbrauch von Notrufen sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden.

    Auch die Feuerwehr ist immer wieder von den lausbubenhaften Fehlnotrufen betroffen. "Es kommt häufiger vor, dass Kinderstimmen am Hörer behaupten bei ihnen brennt es, und dann kichernd auflegen", berichtet Stefan Würz. Auch Anrufer vom Handy, die sofort wieder auflegen, seien keine Ausnahmen. Allerdings könne man hierbei nicht immer von vorsätzlichen Scherzanrufen ausgehen.

    Strafmaß hängt stark vom Einzelfall ab

    Welche Strafe einen Scherzanrufer letztlich erwarte, sei pauschal nicht zu sagen und hänge vom Einzelfall ab. "Das kann von einer Ordnungswidrigkeit bis zu einer Straftat reichen und muss zunächst von der Staatsanwaltschaft beurteilt werden", sagte ein Sprecher der Polizei Augsburg.

    Selbiges gelte auch für die Frage, wer die entstandenen Kosten des Einsatzes trägt. Das Zahlungsrecht sei in solchen Fällen ziemlich kompliziert und es bedürfe einer genauen Analyse der Tat, so der Sprecher weiter. Laut Angaben des Innenministeriums kostet beispielsweise jede Stunde eines Hubschraubereinsatzes wie bei der gestrigen Tiger-Suche 2890 Euro, pro Besatzungsmitglied werden noch einmal 48 Euro in der Stunde fällig.

    Im Falle des Augsburger Tigers wolle die Polizei versuchen, die Kosten für den Einsatz den Tätern in Rechnung zu stellen, erklärte Polizeisprecher Hieronymus Schneider am Montag. Außerdem sollen die drei jugendlichen Anrufer im Alter von 14, 15 und 18 Jahren angezeigt werden, da sie laut Gesetz strafmündig sind. AZ

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