Hackerangriff auf GEMA-Seite: Die Internetseite der Verwertungsgesellschaft GEMA ist am Samstagvormittag wieder erreichbar. Die Website war am Freitagabend vermutlich von Hackern angegriffen worden und Medienberichten zufolgen bis zum frühen Samstagmorgen nicht erreichbar. Grund für den Angriff könnte das Urteil des Hamburger Landgerichts sein.
Youtube muss Musiktitel löschen
Das Hamburger Landgericht hatte am Freitag entschieden, dass das Internet-Portal YouTube keine Videos zu Musiktiteln mehr bereitstellen darf, an denen die Gema Urheberrechte geltend gemacht hat. Dem Urteil wurde grundlegende Bedeutung für das Urheberrecht im Internet beigemessen. Es ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Streit um Musikvideos auf YouTube dauerte schon Jahre. Zum Prozess kam es, weil sich Gema und YouTube nicht über Zahlungen für Musikclips einigen konnten, nachdem ein vorläufiger Vertrag zwischen ihnen 2009 ausgelaufen war. Ende 2010 reichte Gema Klage ein, um YouTube zum Löschen oder Sperren bestimmter Videos zu zwingen. Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“.
Youtube will mit GEMA neu verhandeln
Da die Google-Tochter von dem Gericht nur als "Störer" in Haftung genommen wurde, wertete der Internet-Konzern den Ausgang des Verfahrens sogar als Sieg: "Wir haben in der Hauptsache gewonnen", sagte Google-Sprecher Kay Oberbeck. YouTube wolle nun mit der Gema neu verhandeln. Sie wahrt als Verwertungsgesellschaft die Urheberrechte von mehr als 60.000 Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.
Auch auf Seiten der GEMA ist man zufrieden: "Das Urteil ist ein großartiger Erfolg, weil YouTube für die Nutzerinhalte haftet", sagte Gema-Anwältin Kerstin Bäcker. Dennoch hätte man sich mehr erhofft: "Wir hätten lieber gesehen, dass YouTube als Täter verurteilt wird, aber durch die Störer-Haftung fühlen wir uns bestätigt."
Störer-Haftung für Youtube
Bei der sogenannten Störer-Haftung wird YouTube zwar für das Verhalten seiner Nutzer mitverantwortlich gemacht, aber nur, wenn es von einem Rechtsverstoß der Anwender Kenntnis hat. Eine schwerer wiegende Haftung als Täter wurde nicht festgestellt - hier folgte das Gericht der Haltung von Google, das YouTube lediglich als neutrale technische Plattform betrachtet, für deren Inhalte die Nutzer verantwortlich sind. (afp, dpa, AZ)
Liste der Lieder, die YouTube löschen muss