Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Rechtsextremismus: NPD-Verbot ja, Abzug der V-Leute nein

Rechtsextremismus
02.12.2011

NPD-Verbot ja, Abzug der V-Leute nein

«Eine Demokratie kann nicht dulden, dass eine Partei zur Umsetzung ihrer politischen Ziele sich des Terrors bedient»: Wir die NPD bald verboten? Archivfoto: Fredrik von Erichsen dpa

CDU-Politiker Ole Schröder ist dagegen, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Für ihn sei solcher Schritt sei "problematisch".

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU), hält die Rolle des festgenommenen Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben für entscheidend bei der Frage eines neuen Verbotsverfahrens. "Die Ermittler müssen jetzt genau analysieren, ob Ralf Wohlleben im Auftrag der NPD oder mit Wissen der Partei in die Machenschaften der Zwickauer Terrorzelle verwickelt war", sagte er dem "Hamburger Abendblatt" (Freitag). "War es die Tat einer Partei oder die Straftat eines Einzelnen - diese Frage wird in der Debatte um ein NPD-Verbotsverfahren mit entscheidend sein."

Schröder sprach sich dagegen aus, für ein NPD-Verbotsverfahren V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Partei abzuziehen. Ein solcher Schritt sei "problematisch". Die V-Leute aus der NPD lieferten den Sicherheitsbehörden wichtige Informationen über die rechtsextreme Szene, betonte er.

Experte sieht NPD-Verbot skeptisch

Der Vertreter des Bundestags im ersten NPD-Verbotsverfahren, der Frankfurter Juraprofessor Günter Frankenberg, beurteilt einen neuerlichen Anlauf beim Bundesverfassungsgericht skeptisch. "Es gibt ein Risiko, dass ein neuerlicher NPD-Verbotsantrag scheitert", sagte er der Tageszeitung "Die Welt" (Freitag).

Grundsätzlich lasse sich der Vorwurf schon vermeiden, dass die Partei aufgrund der hohen Anzahl von V-Leuten des Verfassungsschutzes keine eigene Willensbildung mehr habe. "Dazu müssten die Verfassungsschutzämter der Länder aber bereit sein, sämtliche relevanten Spitzel aus der NPD-Führungsebene, Orts- und Kreisverbänden abzuschalten. Das Risiko für den Bundesinnenminister ist gleichwohl hoch", erläuterte der Jurist. Denn der Minister könne eine solche Abschaltung nicht anordnen, weil der Bund gar keinen Zugriff auf die Landesämter habe. Frankenberg plädierte dafür, zunächst genau zu ermitteln, welche Gewalttaten der NPD zurechenbar sind. Ein Verbotsverfahren könne man erst in einem zweiten Schritt riskieren. dpa

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.