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Betreuungsgeld
27.04.2012

Viele Hürden auf dem Weg: So könnte das Betreuungsgeld doch noch scheitern

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble könnte theoretisch das Betreuungsgeld noch stoppen. Doch der Finanzminister ist die nicht einzige Hürde, die das Betreuungsgeld noch nehmen muss.
Foto: Bernd von Jutrczenka dpa

Das Betreuungsgeld hat noch viele Hürden vor sich: Der Bundesrat, das Verfassungsgerichts Finanzminister Wolfgang Schäuble könnten das Betreeungsgeld noch stoppen.

Das Betreuungsgeld könnte noch gestoppt werden. Denn Hürden auf seinem Weg zur Gültigkeit gibt es noch viele: Selbst wenn die schwarz-gelbe Koalition ihren Dauerstreit über das Betreuungsgeld beilegt und  sich auf die Einführung der familienpolitischen Leistung verständigt, liegen noch einige Stolpersteine im Weg.

Gestoppt werden könnte es unter Umständen vom Bundesrat, vom Bundesverfassungsgericht - oder von Bundesfinanzminister Wolfgang  Schäuble (CDU). Schließlich würde es Kosten in Milliardenhöhe verschlingen.

Bundesrat: Möglicherweise müssen die Länder doch noch zustimmen

Zwar benötigt das Betreuungsgeld als familienpolitische Leistung  des Bundes grundsätzlich nicht die Zustimmung des Bundesrats. Aber hier steckt der Teufel im Detail: Ob die Mehrheit in der Länderkammer erforderlich ist, hängt von der jeweiligen  Ausgestaltung des Gesetzes ab.

Eine Zustimmungspflicht könnte sich etwa durch den Vorschlag von  Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) ergeben, die  Zahlung des Betreuungsgeldes an eine Vorsorgeuntersuchung beim  Kinderarzt zu knüpfen. Dafür wären wohl Landesbehörden zuständig,  was eine Zustimmungspflicht des Bundesrats begründen dürfte. Weil  Schwarz-Gelb in der Länderkammer aber keine Mehrheit hat, könnte  das Betreuungsgeld somit gestoppt werden.

Verfassungsgericht: Möglicherweise hegt das Justizministerium verfassungsrechtliche Zweifel

Einem unbestätigten Pressebericht zufolge hegt das  Bundesjustizministerium verfassungsrechtliche Bedenken. Das  Betreuungsgeld schaffe Anreize, das Kind aus der  Betreuungseinrichtung herauszunehmen, heiße es in einem  Ministeriumsvermerk. Der Staat sei aber gehalten, die Familie als  eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu  respektieren.

Die SPD hat sich dieser Sichtweise angeschlossen und  argumentiert zugleich, dass das Gleichstellungsgebot des  Grundgesetzes verletzt werde. Denn das Betreuungsgeld setze einen  Anreiz für Frauen, aus dem Berufsleben auszusteigen - was wiederum  deren Berufs- und Verdienstchancen schmälern könne.

Auch der Paritätische Wohlfahrtsverband hat  verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet, und zwar wegen der  Pläne, die Leistung auf den Hartz-IV-Bezug anzurechnen. Das  Betreuungsgeld sei kein Einkommen, sondern eine  "Anerkennungsprämie" dafür, dass Menschen ihr Kind nicht in  öffentliche Kindertagesstätten schicken, argumentiert Verbandschef  Ulrich Schneider. Werde diese den Hartz-IV-Beziehern vorenthalten,  entstehe daraus eine Ungleichbehandlung - die eine Verfassungsklage  begründen könnte.

Finanzen: das Betreuungsgeld kostet Miliiarden

Das Betreuungsgeld verursacht Milliardenkosten: In den  Finanzplanungen des Bundes sind 1,2 Milliarden Euro für 2014  vorgesehen. Sie sind als Globale Minderausgabe eingestellt, was  bedeutet, dass es an anderer Stelle entsprechende Einsparungen  geben muss. Experten rechnen mit mehr: Das Mannheimer Zentrum für  Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) geht von zwei Milliarden  Euro aus.

Noch teurer könnte die von Unionsfraktionschef Volker Kauder  (CDU) im Zusammenhang mit dem Betreuungsgeld vorgeschlagene  Rentenerhöhung für Eltern werden, deren Kinder vor 1992 geboren  wurden. Das Finanzministerium veranschlagt Berichten zufolge für  diese Maßnahme Kosten von bis 13 Milliarden. Derartige Berechnungen  bezeichnet die Vorsitzende der Frauen Union in der CDU, Maria  Böhmer, aber als unrealistisch. Doch eine Milliardenbelastung für  den Bundeshaushalt würden die Pläne zum Betreuungsgeld auf lange  Sicht so oder so mit sich bringen. afp

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