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  3. Streitpunkt Vorratsdatenspeicherung: Warum ein Augsburger Mordfall bundesweit berühmt wurde

Streitpunkt Vorratsdatenspeicherung
19.04.2012

Warum ein Augsburger Mordfall bundesweit berühmt wurde

Baris B. wurde in seiner Wohnung in Augsburg erstochen aufgefunden. Der Fall konnte laut Polizei aufgrund der Vorratsdatenspeicherung gelöst werden.
Foto: Wyszengrad

Ein Augsburger Mordfall hat es zu bundesweiter Berühmtheit gebracht. Er dient Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als Paradebeispiel für deren Notwendigkeit.

Am Mittwoch, 9. September 2009, fand die Augsburger Polizei Baris B. in seiner Wohnung. Er wurde erstochen. Von einem Täter fehlte jede Spur. Die Augsburger Beamten begannen zu ermitteln: Das Telefon von Baris B. wurde einige Stunden vor seinem Tod angerufen – von einem Handy. Die Polizisten forderten die Daten des Mobiltelefons an. So überführten sie den Täter Hasan A., er wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Fall hat es inzwischen zu bundesweiter Berühmtheit gebracht, denn er dient den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung als Paradebeispiel für ihre Notwendigkeit. Der Augsburger Kripochef Klaus Bayerl sagt: „Ohne die Vorratsdatenspeicherung wäre die Aufklärung niemals möglich gewesen.“

Der Täter lebte in London und der Türkei. Der deutschen Polizei war der Mann völlig unbekannt. Doch anhand der Handyinformationen konnten die Beamten den Weg des Täters an jenem Tag genau zurückverfolgen. So wurde verzeichnet, dass Hasan A. an diesem Tag am Frankfurter Flughafen ankam, nach Augsburg reiste und sich am Abend in der Nähe der Wohnung des Opfers aufhielt.

Die beiden hatten eine Liebesaffäre

Und die Polizei entdeckte noch etwas anderes: Hasan A. hatte den ganzen Tag über SMS-Kontakt zu Nese B., der Ehefrau des Opfers. Kurz, nachdem Baris B. gestorben war, telefonierte der Täter sogar eine Viertelstunde mit Nese B. Danach fuhr Hasan A. wieder zurück zum Frankfurter Flughafen. Vor Gericht gaben Hasan A. und Nese B. zu, was die Ermittler vermutet hatten: Die beiden hatten eine Liebesaffäre – das Mordmotiv war gefunden.

Der Fall liegt erst drei Jahre zurück, doch seitdem hat sich viel verändert für die Ermittler in Deutschland. Vor 2010 konnte die Polizei sechs Monate auf die Telekommunikationsdaten von Verdächtigen zurückgreifen – nach richterlichem Beschluss.

Im März 2010 setzte das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung aus. Es forderte Nachbesserungen bei der Sicherheit der Daten und dem Umgang mit ihnen. Seitdem ringen die Koalitionspartner um eine Lösung. Für Kripochef Bayerl und seine Kollegen eine schwierige Situation: „Ein wesentlicher Ermittlungsansatz steht uns nicht mehr zur Verfügung.“ Inzwischen herrsche das Zufallsprinzip. Denn jeder Provider speichere seine Handydaten unterschiedlich lange. „Damit sind die Informationen immer lückenhaft.“ Ob der Täter oder das Opfer am Tatort telefoniert hat, kann nicht mehr mit Sicherheit gesagt werden. „Unsere Gesellschaft hat sich verändert. Die Möglichkeiten der Kommunikation sind gestiegen. Die Polizei darf dabei nicht den Anschluss verlieren“, sagt der Augsburger Kriminalbeamte.

"Die sind doch nicht blöd"

Hermann Benker, bayerischer Landesvorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft, ist überzeugt, dass sich Mitglieder des Organisierten Verbrechens gezielt Provider suchen, die Daten sofort löschen: „Die sind doch nicht blöd.“

Der von der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgeschlagene Kompromiss, das „Quick Freeze“-Verfahren, ist weder für Bayerl noch für Benker eine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung. „Quick Freeze“ besagt, dass Daten im Verdachtsmoment eingefroren werden können. Für die Polizei allerdings zu spät. Sie wolle wissen, mit wem das Opfer vor seinem Tod zu tun hatte und ob am Tatort telefoniert wurde.

Dass „Quick Freeze“ als Instrument der Ermittlungsarbeit angepriesen wird, ist für Polizeigewerkschafter Benker unverständlich: „Anscheinend ist den Verantwortlichen nicht bewusst, dass es überhaupt nichts bringt.“ Damit hätte der Mord an Baris B. nicht aufgeklärt werden können. Denn dass jemand umgebracht worden ist, davon erfährt die Polizei erst, wenn der Mord geschehen ist.

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