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Hintergrund: Wenn Fahnder ins Netz gehen

Hintergrund

Wenn Fahnder ins Netz gehen

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    Der „Bundestrojaner“ weckt Ängste. Was darf der Staat tun, um Kriminelle zu stoppen, und was nicht?
    Der „Bundestrojaner“ weckt Ängste. Was darf der Staat tun, um Kriminelle zu stoppen, und was nicht? Foto: dapd

    Die Vorwürfe des Chaos Computer Clubs wiegen schwer: Hat der Staat rechtliche Grenzen überschritten, um Kriminellen auf die Spur zu kommen? Haben öffentliche Behörden mit einem – auch noch schlecht gesicherten – Spionageprogramm Computer von Verdächtigen ausgekundschaftet und dabei mehr Informationen gesammelt als erlaubt? Wir haben die wichtigsten Fragen zur Debatte um den angeblichen „Bundestrojaner“ zusammengefasst.

    Was ist ein Trojaner?

    Trojaner sind Spionageprogramme, mit denen man Daten auf fremden Computern einsehen und sammeln kann, ohne dass der Besitzer etwas davon bemerkt. Oft werden sie von Kriminellen benutzt, um geheime Passwörter, zum Beispiel die Zugangsdaten zu Online-Bankkonten, herauszufinden. Es gibt auch Trojaner, mit denen man E-Mails lesen, Internettelefonate abhören oder mittels „Bildschirmfotos“ (Screenshots) jede Handlung und jeden Klick des Benutzers an seinem Computer dokumentieren kann.

    Darf der Staat sich solche Spionageprogramme zunutze machen?

    Zur Strafverfolgung dürfen Behörden Trojaner auf Rechnern von Verdächtigen einschleusen. Das Bundesverfassungsgericht hat dafür allerdings enge Grenzen gesetzt.

    Warum ist die Nutzung von Trojanern zur Strafverfolgung politisch so umstritten?

    Gegner dieser Art der Verbrechensbekämpfung, wie etwa der Chaos Computer Club oder die Piratenpartei, fürchten einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Auch die Verfassungsrichter erkannten diese Gefahr und schufen in ihrem Urteil aus dem Jahr 2008 ein neues „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“.

    Welche Gefahren drohen?

    Die Kritiker sehen nicht nur eine Bedrohung für die Privatsphäre, sie befürchten auch den Missbrauch mit gesammelten Daten. Dritte könnten sich diese zunutze machen – zumal dann, wenn die Software so große Sicherheitslücken aufweist wie der nun aufgetauchte angebliche „Bundestrojaner“. SPD, Linke und Grüne zeigten sich gestern entsetzt und verlangten schnelle Aufklärung. Die Spionagesoftware sei ein „eklatanter Verstoß gegen die Grundrechte“, sagte SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles. Volker Beck von den Grünen sieht sich bestätigt in seiner „ablehnenden Haltung zur Onlinedurchsuchung“.

    Was halten die Befürworter den Gegnern entgegen?

    Als Innenminister der Großen Koalition hat sich der heutige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vor allem in Sachen Terrorbekämpfung für Online-Durchsuchungen starkgemacht. „Das Internet ist zum zentralen Medium für Islamisten geworden, und wer das nicht sieht, hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden“, sagte der CDU-Politiker damals. Unterstützung erhielt er von der Polizeigewerkschaft, die Trojaner auch im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet für eine entscheidende Waffe hält.

    Wann darf der Staat Trojaner einsetzen?

    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sind Online-Durchsuchungen auf privaten Rechnern grundsätzlich nur zulässig „bei Gefahr für Leib, Leben und Freiheit oder bei Bedrohungen, die den Bestand des Staates oder die Grundlagen der menschlichen Existenz berühren“. Zudem muss ein Richter jede Aktion genehmigen.

    Welche Informationen dürfen gesammelt werden?

    Erlaubt ist nur die Überwachung „laufender Telekommunikation“. Das heißt, der Trojaner darf Internettelefonate abhören oder Chats, also schriftliche Unterhaltungen in Echtzeit, speichern. Die Erstellung von Bildschirmfotos ist verboten.

    Wie wird sichergestellt, dass wirklich nur diese Informationen ausgespäht werden?

    Der aktuelle Fall des „Bundestrojaners“ zeigt, wie schwer das ist. Dieser kann zumindest mehr als erlaubt. Schon im Frühjahr hatten Ermittlungen in Bayern für Aufregung gesorgt, bei denen Bildschirmfotos angefertigt worden waren. Das Landgericht Landshut hatte dies im Nachhinein für rechtswidrig erklärt und weitere Aufnahmen verboten.

    Wie gelangt die Software überhaupt auf fremde Computer?

    Die meisten Trojaner verbreiten sich über das Internet oder manipulierte E-Mails. Computernutzer werden dazu gebracht, eine Internetseite aufzurufen oder ein scheinbar unverdächtiges Programm zu installieren. Tun sie dies, nistet sich der Trojaner unbemerkt auf dem PC ein.

    Wie gehen die Behörden dabei vor?

    Auch der Staat kann versuchen, Verdächtige zur Installation von Überwachungsprogrammen zu bewegen. Die Idee, Trojaner über gefälschte E-Mails von Behörden zu versenden, hat Empörung bei vielen Politikern ausgelöst. Es soll aber Fälle gegeben haben, in denen Ermittler Hausdurchsuchungen genutzt haben, um Spionagesoftware auf Rechnern zu installieren. Der Anwalt des in Bayern ausspionierten Verdächtigen sagte gestern, seinem Mandanten sei der Trojaner während einer Zollkontrolle am Münchner Flughafen untergejubelt worden.

    Wurde der „Bundestrojaner“ eingesetzt, und wenn ja, von wem?

    Nach Aussage des bayerischen Innenministers kam er 2009 im Freistaat zum Einsatz. Der Bund dementiert jede Beteiligung. Der Chaos Computer Club hat Hinweise darauf, dass weitere Landeskriminalämter die Software genutzt haben.

    Woher kommt der Name Trojaner?

    Er ist eine Anspielung auf das Trojanische Pferd in dergriechischen Mythologie. Die Geschichte dahinter: Nach vergeblicher Belagerung der Stadt Troja täuschten die Griechen ihren Abzug vor und ließen nur ein riesiges Holzpferd zurück. Die Trojaner hielten das Pferd für harmlos und zogen es in die Stadt. Doch im Inneren versteckten sich griechische Soldaten, die nachts herauskrochen und die Stadttore von innen öffneten. Die Griechen zerstörten Troja, das Pferd kennt man bis heute.

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