Innenministerium dementiert BKA-Einsatz von "Bundestrojaner"
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat den vom Chaos Computer Club (CCC) geknackten sogenannten "Bundestrojaner" nach Angaben des Bundesinnenministeriums nicht eingesetzt.
"Was auch immer der CCC untersucht hat oder zugespielt bekommen haben mag, es handelt sich dabei nicht um einen sogenannten Bundestrojaner", sagte ein Sprecher am Sonntag laut Mitteilung in Berlin. Das Ministerium machte keine Angaben, ob und inwieweit andere deutsche Ermittlungsbehörden die Überwachungssoftware eingesetzt haben könnten: "Im Übrigen sind die zuständigen Justiz- und Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder jeweils eigenständig für die Einhaltung technischer und rechtlicher Vorgaben verantwortlich."
Der CCC hatte am Samstag verbreitet, dass ihm eine "staatliche Spionagesoftware" zugespielt worden sei, die von Ermittlern in Deutschland zur Überwachung von Telekommunikationsverbindungen eingesetzt werde, was gegen die rechtlich vorgegebenen Grenzen verstoße. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete den Vorgang als "beunruhigend".
Sogar ein digitaler Lauschangriff soll möglich sein
Nach Angaben des CCC handelt es sich bei der analysierten Software um ein Programm zur "Quellen-Telekommunikationsüberwachung" ("Quellen-TKÜ"), das ausschließlich für das Abhören von Internet-Telefonaten verwendet werden dürfe. Der jetzt analysierte Trojaner könne aber über das Netz weitere Programme nachladen, die wesentlich mehr könnten als Internet-Telefonate abhören: "Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrofon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird."
Diesen Formen der Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom Februar 2008 aber enge Grenzen gesetzt. Computer von Verdächtigen dürften nur dann ausgeforscht werden, wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien, urteilten die Richter. In jedem Fall bedürften Online-Durchsuchungen einer richterlichen Genehmigung.
Trojaner können per E-Mail auf einen Computer eingeschleust werden. Möglich ist zudem, die Zielperson durch eine unverdächtige Website anzulocken oder durch einen gezielten Internet-Angriff in den Computer einzudringen.
Die Untersuchung offenbarte nach Angaben des CCC zudem erhebliche Sicherheitslücken. Es sei für einen beliebigen Angreifer ohne weiteres möglich, die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer zu übernehmen.
Bosbach fordert Aufklärung
"Wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Praxis durch die Technik nicht eingehalten werden, verschwindet das Vertrauen der Bürger", erklärte Leutheusser-Schnarrenberger am Sonntag in Berlin. Die FDP habe immer vor den Gefahren staatlicher Schnüffelsoftware gewarnt. "Diese massiven Vorwürfe müssen aufgeklärt werden", sagte der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), dem Berliner Tagesspiegel (Montagsausgabe).
"Offenkundig wurden vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Grenzen massiv verletzt", erklärten die Grünen. Die Verantwortlichen von Innenministerium und BKA sollten im Innenausschuss des Bundestags schnellstmöglich angehört werden. "Von den politisch Verantwortlichen für diesen Verfassungsbruch erwarte ich, dass sie auch persönliche Konsequenzen ziehen und zurücktreten", erklärte der Linken-Innenexperte Jan Korte. Auch der Chef der Piratenpartei, Sebastian Nerz, forderte in der Zeitung "Welt" (Montagsausgabe) den Rücktritt der verantwortlichen Politiker sowie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. afp/dpa
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