Jetzt ist es amtlich: Der ehemalige Gasthof Post wird zur Unterkunft für Asylbewerber. Die Abteilung Baurecht im Landratsamt Augsburg hat den Antrag des Ingolstädter Bauherren auf Nutzungsänderung nun genehmigt, allerdings nur für maximal 30 Personen – anstatt der bislang geplanten 46.
„Wir hoffen, dass die Beschränkung auf 30 Personen zur Entspannung im Ort beiträgt“, begründete die Leiterin der Abteilung Baurecht, Birgit Brunner, diesen Schritt gestern. Die Regierung von Schwaben sei zudem bemüht, vorwiegend Familien in Langenneufnach unterzubringen, so Brunner.
Der Antrag musste wohl genehmigt werden, denn: „Jeder Bauherr hat einen Anspruch auf Genehmigung, wenn alle Vorschriften erfüllt sind“, erklärt die Abteilungsleiterin. Und diese Vorschriften sind nach Meinung der Behörde erfüllt.
Was die Behörde zu den nicht eingehaltenen Abstandsflächen sagt und wie sich Landrat Martin Sailer über das Asylheim äußerte, lesen Sie in der Freitagsausgabe der Schwabmünchner Allgemeine.