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Stadionverbot: Dicke Luft

Stadionverbot

Dicke Luft

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    Fans, die in einem Fußballstadion bengalische Feuer und Rauchbomben zünden, werden sofort mit einem Stadionverbot belangt. Verbände und Vereine sehen darin eine Möglichkeit, friedliche Zuschauer zu schützen.
    Fans, die in einem Fußballstadion bengalische Feuer und Rauchbomben zünden, werden sofort mit einem Stadionverbot belangt. Verbände und Vereine sehen darin eine Möglichkeit, friedliche Zuschauer zu schützen. Foto: Eibner

    Augsburg Rund drei Monate ist es her. Seitdem hat sich das Wochenende für Markus (Name geändert) grundlegend geändert. Bis dahin stand der „Ultra“ bei jedem Spiel des FC Augsburg im Fanblock. Jetzt nicht mehr. Weil er es nicht darf. Markus hat Stadionverbot. Bundesweit. Für zweieinhalb Jahre. Auch die Augsburger SGL-Arena darf er lange nicht betreten. Bei FCA-Spielen ist er trotzdem dabei, er will dazugehören, begleitet seine Kumpels zu Auswärtsspielen. Die Begegnung schaut er sich dann in einer Kneipe an. So hat er es in der abgelaufenen Saison getan, so wird er es in der kommenden tun.

    Warum Markus, 21, Stadionverbot hat, darüber soll er nicht sprechen, hat ihm sein Anwalt geraten. Es handelt sich um ein schwebendes Verfahren, im Raum steht der Verdacht der Körperverletzung. Für Markus nicht nachvollziehbar, er beteuert seine Unschuld.

    Betroffener fühlt sich wie der „Staatsfeind Nummer eins“

    Rund 3000 Fans haben in Deutschland Stadionverbot, beim FCA sind es zehn. Markus erklärt, er trinke keinen Alkohol und sei noch nie auffällig gewesen. Seit dem Vorfall sei er jedoch in der Szene als Problemfall bekannt, werde öfter von der Polizei kontrolliert und müsse erklären, warum er am Spieltag nach Dortmund, Hamburg oder Bremen reise, obwohl er nicht ins Stadion dürfe. „Ich werde behandelt wie Staatsfeind Nummer eins“, klagt er. Was ihn am meisten ärgert: Er habe nie die Möglichkeit gehabt, sich zu äußern und Stellung zu beziehen.

    Ein Umstand, den Dennis Galanti vom Fanprojekt Augsburg grundsätzlich anprangert. „Wir wollen eine verbindliche Anhörung und ein Bewertungsgremium, das sich mit den sozialen Hintergründen des Betroffenen beschäftigt“, sagt Galanti. Probleme entstünden meist bei Auswärtsspielen. Dann, wenn sich Fans und Ordnungsdienst fremd sind und nicht wissen, wie die einen auf die anderen reagieren. Deshalb hält Galanti nichts von vorschnellen Urteilen und sofortigen Stadionverboten über einen langen Zeitraum. Man sollte sich beim „Heimatverein“ erkundigen, ob der Täter bereits in der Vergangenheit auffällig geworden sei oder ob er als Ersttäter eine „jugendliche Dummheit“ begangen habe, erklärt Galanti.

    Das Stadionverbot polarisiert. Beim Fankongress 2012 war es zentrales Thema, in Kürze soll sich erstmals eine „Arbeitsgruppe Stadionverbote“ zusammenfinden, die sich unter anderem aus Fanbeauftragten, Sicherheitsbeauftragten und dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) zusammensetzt. Ziel: Das Stadionverbot soll sozialere Strukturen erhalten.

    Die Grundlage für ein Verbot bildet das Hausrecht eines Vereins. Weil sich die Bundesligavereine in den Stadionverbotsrichtlinien solidarisch erklären, gilt ein ausgesprochenes Verbot überall und kann sofort vom Stadionverbotsbeauftragten verhängt werden. Wenn die Polizei ein Ermittlungsverfahren einleitet, wird immer ein Verbot angehängt.

    Dies kritisiert Fananwalt Marco Noli: „Daher ist das Stadionverbot in seiner jetzigen Form nichts anderes als ein Ersatzstrafrecht.“ Es genüge meist ein bloßer Verdacht, über den allein die Polizei entscheide. „Manchmal hat man das Gefühl, wer zur falschen Zeit am falschen Ort ist, bekommt ein Stadionverbot. Deshalb wird das Stadionverbot von vielen Fans als Willkür empfunden.“ Bei Ersttätern oder kleineren Vergehen empfände Noli Verbote auf Bewährung oder Sozialarbeit angemessen. „Es muss nicht immer gleich die große Keule sein.“

    Den Spielraum dafür hätten Vereine schon jetzt, erklärt Edgar Schweininger, der Sicherheitsbeauftragte des FC Augsburg. Er ist Mitglied der künftigen Arbeitsgruppe. Schweininger spricht sich für ein vorübergehendes Stadionverbot am Spieltag aus, um sich dann am Montag – ohne Emotionen und fernab der aufgeheizten Stadionstimmung – die Vorgänge nochmals anzuschauen. „Wenn die Sache wacklig ist, hat man immer noch die Möglichkeit, das Stadionverbot auf Bewährung auszustellen“, sagt Schweininger.

    Sicherheit der Stadionbesucher genießt beim DFB Priorität

    Aber es gebe Grenzen, Spielregeln müssten eingehalten werden, betont er sogleich. Bei Straftaten führe kein Weg am Stadionverbot vorbei. Bei ständigen Provokationen, Bierbecherattacken und Gewalt beispielsweise. Und vor allem bei Pyrotechnik und dessen großer Gefahr für andere Besucher sei er ein absoluter „Hardliner“, erklärt Schweininger.

    Er liegt damit auf der Linie der Deutschen Fußballliga und des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), der Rauchbomben und bengalische Feuer endgültig aus den Stadien verbannen möchte. Der DFB sieht das Stadionverbot als Präventivmaßnahme, um friedliche Zuschauer dauerhaft zu schützen. „Die Sicherheit der Stadionbesucher genießt bei uns höchste Priorität. Sie haben ein Recht auf ein ungestörtes Stadionerlebnis“, sagt DFB-Sprecher Jens Grittner.

    Weil für ein Stadionverbot ein Zusammenhang mit Fußball genügt, kann der DFB verhindern, dass gewaltbereite Fans massenhaft in die Stadien gelangen. Dagegen eskaliert die Gewalt außerhalb der Stadien zuletzt. Fanbusse werden abgedrängt, Hetzjagden veranstaltet und Spieler körperlich angegriffen. Das Stadionverbot richtet hier nichts aus – meist haben die Täter eh schon eines. "Randbemerkung

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