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Medizin: Die kränkelnde Gesundheitskarte

Medizin

Die kränkelnde Gesundheitskarte

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    Alle Ärzte in Deutschland brauchen es: ein neues Lesegerät, das den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht. Die Anschaffung ist Pflicht. Viele Krankenkassen empfehlen den Versicherten aber vorsichtshalber, ihre alte Karte noch zu behalten.
    Alle Ärzte in Deutschland brauchen es: ein neues Lesegerät, das den Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht. Die Anschaffung ist Pflicht. Viele Krankenkassen empfehlen den Versicherten aber vorsichtshalber, ihre alte Karte noch zu behalten. Foto: dpa

    Augsburg Elektronische Gesundheitskarte? Was ist das denn? Obwohl die gesetzlichen Krankenkassen nach jahrelanger Vorarbeit nun bereits seit Oktober 2011 ihre Mitglieder mit dem neuen Versichertenausweis ausstatten, wissen fast 30 Prozent aller Deutschen gar nicht, was diese neue Karte ist. Zu dem Ergebnis kommt eine repräsentative Umfrage der Apotheken Umschau.

    Ein biometrisches Passbild für die Gesundheitskarte

    Dabei ist der Austausch bereits in vollem Gange, bis Ende 2012 müssen Krankenkassen 70 Prozent aller gesetzlich Versicherten mit der neuen Karte ausgestattet haben. Dazu schreiben die Versicherungen ihre Mitglieder an und bitten sie, ein biometrisches Passbild für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) einzuschicken. Wenige Wochen später erhält der Versicherte dann die eGK kostenlos zugeschickt. Die neue Karte kann dann direkt verwendet werden, aber auch die alte Karte bleibt noch für eine gewisse Übergangszeit gültig, da noch nicht jeder Arzt das dafür nötige Lesegerät besitzt.

    Das Passbild ist derzeit – neben der Speicherung des Geschlechts – der einzige Unterschied zur alten Karte. Doch in den kommenden Jahren sollen viele Daten hinzukommen: Befunde, Diagnosen, Therapieempfehlungen und vieles mehr. All das kann, muss aber nicht auf dem Mikrochip der eGK hinterlegt werden. Denn Patienten können jederzeit eine Speicherung ablehnen.

    Patienten werden mit falschen Aussagen unter Druck gesetzt

    Die Vorteile der neuen Versichertenkarte werden vom Bundesministerium für Gesundheit immer wieder angepriesen: Das Lichtbild soll vor Missbrauch schützen und die gespeicherten Daten sollen Ärzten bei der Behandlung des Patienten helfen.

    Klingt vernünftig. Doch der Brief der Krankenkassen sorgt oft auch für Verunsicherung, wie Michaela Schwabe, Beraterin beim Bund der Versicherten, weiß. Bei ihr melden sich regelmäßig Menschen, die nicht wissen, was dies für eine Karte ist und ob sie verpflichtet sind, ein Passbild einzuschicken. Eine Antwort darauf ist schwer: „Grundsätzlich muss jeder, der aufgefordert wird, ein Foto einschicken. Bis jetzt ist aber noch unklar, was passiert, wenn man das Schreiben ignoriert“, erklärt Schwabe. Teilweise sollen Patienten dann von Krankenkassen bedroht worden sein. „Wenn Sie Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte nicht abgeben, müssen Sie künftig Ihre Behandlungen selbst bezahlen.“ Mit solchen Aussagen sollen Versicherte angeblich unter Druck gesetzt worden sein, berichten Ärzte. Aussagen, die nicht wenige Gemüter erregen.

    Gesundheitskarte: Empfindliche Informationen werden auf "irgendwelchen Servern" gespeichert

    Doch nicht nur der Umgangston wird von Kritikern bemängelt. „Zuerst werden Milliarden ausgegeben für ein Projekt, das immer noch nicht funktioniert, und jetzt wird der Schutz der sensiblen Gesundheitsdaten noch weiter ausgehöhlt“, warnt Dr. Silke Lüder von der Initiative „Stoppt die e-Card“.

    Auch Peter Orthen-Rahner, Pressesprecher der Freien Ärzteschaft, sieht den Datenschutz massiv bedroht. „All diese empfindlichen Informationen werden auf irgendwelchen Servern gespeichert.“ Gelänge jemandem der Zugriff darauf, würde dies weitreichende Konsequenzen haben. „Versicherungsgesellschaften könnten geschädigten Menschen die Mitgliedschaft verweigern, wenn sie deren Krankheitsgeschichte kennen. Für Arbeitgeber könnte es sogar ein Grund sein, jemanden nicht einzustellen. Und so weiter.“

    Ministerium bezeichnet das System als sicher

    Das Bundesministerium für Gesundheit betont dagegen, dass das System sicher sei. Missbrauch werde zudem strafrechtlich verfolgt, so die Argumentation. Beraterin Schwabe ist davon nicht überzeugt. „Ich glaube, Daten können nie komplett geschützt werden. Es wird immer Missbrauch geben.“ Für sie sei es schlichtweg eine Abwägung, ob Vor- oder Nachteile überwiegen. „Ich denke, dass die Karte bei der richtigen Behandlung helfen kann und auch eine Speicherung von Patientenverfügungen finde ich sinnvoll.“ Letztlich müsse aber jeder für sich entscheiden, ob er Daten speichern möchte oder nicht. (mit ots)

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