Unter welchen Rahmenbedingungen will Petersdorf den Bau-Turbo zünden? Dieser Frage ging das Gremium in der Sitzung am Montagabend nach und kam – nach einigen Diskussionen in der Runde – zu einem „Leitbild“. Dieses enthält Rahmenbedingungen, unter denen sich die Gemeinde Petersdorf vorstellen könnte, den Bau-Turbo einzulegen.
Doch was steckt eigentlich hinter dem vielversprechenden Wort? Der Bau-Turbo soll das Bauen im Außenbereich beschleunigen. Erteilt die Gemeinde ihre Zustimmung für einen Bau im Außenbereich, der sich an die vorhandene Bebauung anschließt, ersetzt dieses ein klassisches, aber mitunter auch langwieriges Bauleitplanverfahren und schafft somit schneller Baurecht und im besten Fall auch Wohnraum.
Petersdorf verabschiedet sein Leitbild mehrheitlich
Per Gesetz gilt der Bau-Turbo für die Neuerrichtung, Reaktivierung und Nutzungsänderung zur Schaffung von Wohnraum. Für die Gemeinde Petersdorf gilt zudem das, was am Montagabend mehrheitlich als „Leitbild“ verabschiedet wurde.
Das Gremium einigte sich darauf, dass grundsätzlich die Darstellung im Flächennutzungsplan maßgeblich sei. Um Splittersiedlungen zu vermeiden, gilt ein maximaler Abstand von 100 Metern zur vorhandenen Bebauung. Ziel sollte die Abrundung von Ortsrändern mit beidseitiger Wohnbebauung sein. Als Orientierung für einen möglichen Neubau soll die Fluchtlinie von vorhandenen Gebäuden dienen.
Petersdorf will Gemeindeentwicklungskonzept schützen
Die Erschließung muss gesichert und die Zugänglichkeit zu den Grundstücken muss gewährleistet sein. Die Planungen dürfen nicht dem Gemeindeentwicklungskonzept entgegenstehen. Auch Schutzgebiete aller Art, wertvolle landwirtschaftliche Flächen und Naturbereiche sind passé. Von Gewässern muss ein Abstand von 3,5 Metern Breite eingehalten werden, um den Gewässerunterhalt zu ermöglichen.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sollen zudem in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden, der von der Verwaltung erarbeitet wird und 750 Euro kosten soll. Darin niedergeschrieben und notariell beglaubigt werden soll ein Bauzwang. Der Rohbau müsse binnen vier Jahren nach Erhalt der Baugenehmigung stehen. Passiert dies nicht, erlischt die Baugenehmigung. Erschließungsmaßnahmen und -kosten sollen in einer Sondervereinbarung geregelt werden.
Welche Flächen kämen in Petersdorf in Frage?
Diskutiert wurde im Gremium über die Flächen, die für eine Bebauung denkbar wären. Für Simon Plöckl macht das Konstrukt des Bau-Turbos nur wenig Sinn, wenn die Flächen ohnehin schon als „bebaubar“ im Flächennutzungsplan stehen. Petersdorfs Bürgermeister Dietrich Binder erläuterte, der Vorteil liege im Verzicht auf ein Bauleitverfahren. Ohne einen Bebauungsplan aufstellen zu müssen, könne schneller Baurecht geschaffen werden.
Robert Brandner war die Bauzwang-Klausel besonders wichtig, um zu verhindern, dass Grundstücke erworben und jahrelang nicht bebaut werden. Robert Langenegger hätte lieber vorab über etwaige Ausnahmen nachgedacht, bevor er das Leitbild verabschieden sollte. Er stimmte gegen den Grundsatzbeschluss. Auch Benjamin Brandner stimmte dagegen und fragte noch während der Diskussion nach dem Sinn der Maßnahme: „Es waren in der Vergangenheit weniger als fünf, über die wir gesprochen haben.“
Petersdorfer Rat will Gleichbehandlung gewährleisten
Verabschiedet wurde final eine Version des Leitbildes, die laut Binder „weicher“ formuliert wurde, als es ursprünglich von der Verwaltung angedacht war. Andreas Lamminger hatte sich während der Diskussion für eine einfachere Formulierung mit Blick auf den Flächennutzungsplan ausgesprochen. Er betonte: „Es ist eine grobe Handreichung.“ Die Bevölkerung wisse damit den groben Rahmen und könnte einen Bauantrag stellen, der ohnehin im Gremium besprochen werden müsste. Auch Stephan End sprach sich für das Leitbild aus, „um eine Gleichbehandlung zu gewährleisten“.
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