Bei der juristischen Aufarbeitung des tödlichen Verkehrsunfalls zwischen Allenberg und Höfarten an Ostern 2022 kommt es nun voraussichtlich doch nicht zu einer Berufungsverhandlung am Landgericht Augsburg. Wie dieses auf Nachfrage mitteilt, wurde die Berufung als unzulässig abgewiesen. Die Nebenklage habe es innerhalb einer Frist versäumt, ein zulässiges Ziel der Berufung zu erkennen zu geben, was in diesem Fall aber zwingend notwendig gewesen wäre. Ursprünglich war die Berufung mit einem Zeugen für den 13. Juli am Landgericht Augsburg angesetzt worden.
Schiltberg/Augsburg