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Bundestagswahl 2025 in Augsburg-Land und Aichach-Friedberg: Briefwahl, Wahllokale, Ergebnisse

Landkreis Augsburg/Aichach-Friedberg

So läuft die Bundestagswahl heute ab

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    Die Bundestagswahl hat begonnen. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl zusammengestellt.
    Die Bundestagswahl hat begonnen. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Fragen und Antworten zur Wahl zusammengestellt. Foto: Marcus Merk

    Bis zu 240.000 Wahlberechtigte könnten am Sonntag im Wahlkreis Augsburg-Land, der große Teile der Landkreise Augsburg und Aichach-Friedberg umfasst, ihre Stimme zur Bundestagswahl abgeben. Tatsächlich werden es aber weniger sein. Das hat nichts mit der Wahlbeteiligung zu tun, sondern zunächst einmal damit, dass in den Kommunen schon viele Wählerinnen und Wähler ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben. Ist das jetzt noch möglich? Wann öffnen die Wahllokale und wann gibt es die ersten Ergebnisse? Das sind die Fakten rund um die Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar.

    Bis wann kann ein Wähler oder eine Wählerin Briefwahlunterlagen beantragen?

    Wer die Briefwahl nutzen möchte, sollte so früh wie möglich einen Antrag auf einen Wahlschein bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes stellen. Spätester Zeitpunkt für die Beantragung des Wahlscheins ist Freitag, 21. Februar, 15 Uhr. Ausnahmen gibt es nur wegen einer plötzlichen Erkrankung, dann kann ein Wahlschein noch am Wahltag, 23. Februar, bis 15 Uhr beantragt werden. Der Wahlbrief mit den Briefwahlunterlagen muss bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle, das ist in der Regel die Gemeindebehörde, spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen oder in ihren Briefkasten eingeworfen werden.

    Ich möchte am 23. Februar lieber vor Ort wählen. Woher weiß ich, in welches Wahllokal ich muss?

    Die Adresse des Wahlraums findet sich auf der Wahlbenachrichtigung.

    Welche Unterlagen muss ich zur Wahl mitbringen?

    Es sind Wahlbenachrichtigung und Ausweis mitzubringen. Das Gesetz verlangt nicht ausdrücklich, dass der Wähler sich im Wahlraum ausweisen muss. Denn wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Der Wahlvorstand kann verlangen, dass sich der Wähler ausweist. Wenn der Wähler seine Wahlbenachrichtigung vergessen hat, muss er seinen Ausweis vorlegen, sofern er nicht persönlich bekannt ist.

    Ab wann sind die Wahllokale geöffnet?

    Die Wahllokale sind ab 8 Uhr geöffnet, sie schließen um 18 Uhr.

    Muss auf dem Wahlzettel auf den abgebildeten Kreis des Kandidaten oder der Partei, der man seine Stimme geben will, ein Kreuz? Oder darf man den Kreis auch ausmalen?

    Auf dem Stimmzettel sollte der Kandidat beziehungsweise die Partei angekreuzt werden, damit der Wählerwille eindeutig erkennbar ist. Es sollten keine Streichungen, Zusätze, Anmerkungen oder Ähnliches vorgenommen werden, da dies zur Ungültigkeit des Stimmzettels führen kann. Der Wahlvorstand hat bei Zweifeln über die Gültigkeit beziehungsweise Ungültigkeit eines Stimmzettels eigenverantwortlich zu entscheiden.

    Muss ich einen eigenen Stift mitbringen?

    Stifte stehen in den Wahllokalen bereit. Es müssen keinen eigenen Stift mitgebracht werden.

    Dürfen mein Kind oder mein Hund mit in die Wahlkabine?

    Gegen die Mitnahme von Kleinstkindern bestehen keine Bedenken. Maßgeblich ist, dass das Wahlgeheimnis gewahrt und der ordnungsgemäße Ablauf der Wahl sichergestellt ist. Ob Hunde mitgenommen werden dürfen, entscheidet der Wahlvorstand vor Ort.

    Darf in der Wahlkabine fotografiert werden? Und wie ist es im Wahllokal?

    In der Wahlkabine darf weder fotografiert noch gefilmt werden. Auch außerhalb der Wahlkabine kann der Wahlvorstand Foto- und Filmaufnahmen im Wahlraum unterbinden. Das dient dem Schutz des Wahlgeheimnisses.

    In Duisburg spendiert die Stadt den Wählern Bockwürste und Freibier, um die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Ist so etwas im Wahllokal erlaubt?

    Solange der ordentliche, ungestörte Ablauf der Wahl nicht beeinträchtigt wird, spricht nichts dagegen; im Abstimmungsraum selbst daher eher nicht.

    Was passiert, wenn jemand alkoholisiert ins Wahllokal kommt? Darf er dann wählen?

    Es gibt grundsätzlich keine Einschränkungen hinsichtlich des erlaubten Alkoholkonsums oder Grades der Alkoholisierung bei der Stimmabgabe. Wahlberechtigte können ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch eine Vertretung anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig. Stark alkoholisierte und/oder randalierende Wählende, die dadurch die Ordnung im Wahlraum stören, können aus dem Wahlraum verwiesen werden; sie können wieder eingelassen werden, wenn die Ordnung nicht mehr gestört wird.

    Darf ein Wähler im Faschingskostüm zur Wahl?

    Wahlberechtigte sind bei der Kleidungsauswahl nicht eingeschränkt und können grundsätzlich auch im Kostüm wählen, solange sie identifizierbar bleiben. Nur wenn das eigene Erscheinungsbild die allgemeine Ordnung im Wahllokal gefährdet oder öffentliches Ärgernis erregt, kann der Wahlvorstand einschreiten. Personen mit politischen Botschaften, Parteisymbolen oder verbotenen Symbolen auf der Kleidung können durch den Wahlvorstand aus dem Wahlraum verwiesen werden.

    Wie sieht es mit den Wahlhelfern aus? Können sie im Einhorn- oder als Zorro-Kostüm erscheinen?

    Die Wahlhelfenden dürfen im Wahlgebäude keine Zeichen tragen, die auf eine (partei-)politische Überzeugung hinweisen (Parteiabzeichen, Sympathiekennzeichen) oder als Wahlpropaganda gewertet werden können. Auch hier gilt, dass die Wählerinnen und Wähler nicht in ihrer Entscheidung beeinflusst werden dürfen und die Ordnung im Wahlraum nicht gestört werden darf. Wahlvorstände dürfen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nicht ihr Gesicht verhüllen. Mit der Regelung soll sichergestellt werden, dass sie identifizierbar bleiben und nichts die vertrauensvolle Kommunikation behindert. Bei der Kleiderwahl haben sie darauf zu achten, dass die unparteiische Wahrnehmung des Amtes nicht infrage gestellt wird. Daher sollte vorzugsweise auf eine Kostümierung verzichtet werden.

    Der Bundestagswahlkampf ist heftig wie lange nicht mehr. Darf es auch noch am Wahltag Demonstrationen oder Kundgebungen der Parteien oder von anderen Organisationen geben?

    Das Landratsamt Augsburg, das den Wahlkreis betreut, kann nicht ausschließen, dass es am Wahltag vor allem in größeren Städten zu Demonstrationen oder Kundgebungen kommt. Derzeit besteht nach Kenntnis der Behörde weder nach dem Wahlrecht noch nach anderen Gesetzen eine ausdrückliche Befugnis, eine Großveranstaltung am Tag der Bundestagswahl zu verbieten. Allerdings: In und an allen Gebäuden, in denen sich Wahlräume befinden, ist während der Wahlzeit jede Beeinflussung der Wählerinnen und Wähler verboten. Eine Beeinflussung kann zum Beispiel durch Wort, Ton, Schrift, Bild oder Unterschriftsammlung erfolgen. Wahlpropaganda ist auch in unmittelbarer Umgebung des Wahlgebäudes unzulässig, wenn sie nach Form und Inhalt geeignet ist, die Wählerinnen und Wähler bei der Stimmabgabe zu beeinflussen. Dies ist etwa der Fall, wenn Lautsprecherdurchsagen außerhalb des Wahlgebäudes mit einer solchen Lautstärke erfolgen, dass sie auch im Wahlraum deutlich hörbar sind. Der Wahlvorstand ist für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung zuständig.

    Bei vergangenen Wahlen haben sich Wähler und Wählerinnen teilweise irritiert gezeigt über Wahlbeobachter und -beobachterinnen der Parteien in den Wahllokalen. Was ist in diesem Zusammenhang alles erlaubt?

    Der Wahlvorgang ist öffentlich. Jeder hat das Recht, vom Zusammentritt des Wahlvorstands am Morgen bis zur abschließenden Beschlussfassung über das Wahlergebnis im Wahlraum anwesend zu sein und die Abläufe zu beobachten, solange er die Wahlhandlung und Auszählung nicht stört. Lediglich die Stimmabgabe in der Wahlkabine erfolgt geheim.

    Wann gibt es die Ergebnisse?

    Mit ersten Ergebnissen rechnet das Landratsamt Augsburg, das den Wahlkreis Augsburg-Land betreut, ab etwa 18.30 Uhr. Live-Daten zu allen Gemeinden und alles News zur Bundestagswahl gibt es hier: www.augsburger-allgemeine.de/special/bundestagswahl

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