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Diedorf hat jetzt eine Spielplatzsatzung

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Diedorf hat jetzt auch eine Spielplatzsatzung

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    Braucht jede Wohnanlage in Diedorf einen eigenen Spielplatz? Der Bauausschuss hat eine Lösung gefunden, die Bauherren und -frauen sowie der Gemeinde helfen soll.
    Braucht jede Wohnanlage in Diedorf einen eigenen Spielplatz? Der Bauausschuss hat eine Lösung gefunden, die Bauherren und -frauen sowie der Gemeinde helfen soll. Foto: Jana Tallevi

    Um das Heft weiterhin in der Hand zu halten, hat die Marktgemeinde Diedorf rechtzeitig vor der Sommerpause zwei wichtige Beschlüsse gefasst. Dabei geht es um Vorgaben für künftige Bauvorhaben. Hintergrund ist eine Initiative Bayerns zum Bürokratieabbau. Ohne gemeindliche Stellplatz- und Spielplatzsatzung sind Bauherren in Zukunft nicht verpflichtet, Plätze für Fahrzeuge und Spielflächen für Kinder auf ihren Bebauungsplänen auszuweisen. Diedorf hatte sich erst im vergangenen Jahr eine neue Stellplatzsatzung gegeben. Diese enthielt allerdings Formulierungen, die sich durch die Gesetzesänderung, die spätestens zum 1. Oktober in Kraft tritt, ungünstig auswirken könnten. Für Spielplätze gab es in Diedorf bisher keine Satzung. Somit bestand für die Gemeinde dringender Handlungsbedarf.

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