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Im Prozess um Pylone in Stadtbergen wird das Verfahren eingestellt

Stadtbergen

Schulstraße Stadtbergen: Verfahren eingestellt, die nächste Klage ist eingereicht

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    In der Schulstraße in Stadtbergen hat ein Mann immer wieder Pylone aufgestellt. Nachdem es deswegen zu einem Streit mit dem Ordnungsdienst gekommen war, trafen sich die Beteiligten vor Gericht.
    In der Schulstraße in Stadtbergen hat ein Mann immer wieder Pylone aufgestellt. Nachdem es deswegen zu einem Streit mit dem Ordnungsdienst gekommen war, trafen sich die Beteiligten vor Gericht. Foto: Marcus Merk (Archivbild)

    „Geringfügigkeit“ wird gerne gesagt, wenn ein Gerichtsverfahren nach Paragraf 153 a („Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen“) vorläufig eingestellt wird. Solch eine Einstellung widerfuhr jetzt einem 62-jährigen Schlosser aus Stadtbergen, der einen Mitarbeiter des Stadtberger Ordnungsdienstes verletzt haben und sich zudem den Ordnungskräften widersetzt und diese beleidigt haben soll. Der Angeklagte, der mehrfach private Pylonen an seinem Grundstück in der Schulstraße aufgestellt hatte, muss 600 Euro Geldauflage an den Sozialdienst katholischer Männer bezahlen.

    Der Stadtberger Fall und seine ungewöhnlichen Momente

    Das Verfahren entbehrte nicht ungewöhnlicher Momente: Am ersten Prozesstag konnte nicht zu Ende verhandelt werden, weil die beiden beteiligten Ordnungsdienstmitarbeiter keine vor Gericht erforderliche Aussagegenehmigung ihrer Vorgesetzten bei sich hatten. Einer der Vorgesetzten, dem Angeklagten und dessen Partnerin persönlich bekannt, hatte am ersten Verhandlungstag immerhin im Zuschauerraum gesessen und fleißig mitgeschrieben.

    Der Verdacht wurde gehegt, dass man sich seitens des Ordnungsdienstes in Sachen Gerichtsverfahren miteinander ausgetauscht hatte, dass die beiden nun erneut geladenen Zeugen wussten, was am ersten Verhandlungstag im Gerichtssaal gesprochen worden war. Und so wurde am zweiten Verhandlungstag eine zusätzliche Sicherheitsschleuse vor dem Verhandlungssaal eingerichtet, wo auf Anordnung des Gerichts alle Mobiltelefone, Tablets etc. der Prozessbesucher eingesammelt wurden. Und ein Richter und ein Staatsanwalt hatten sich zusätzlich unter das Publikum gemischt.

    Alle Beteiligten des Stadtberger Vorfalls kannten sich vorher schon

    In der Sache wurden sich Richterin Marlies Dorn, Staatsanwältin Teresa Freutsmiedl und Rechtsanwalt Bernd Scharinger recht schnell einig. Bei einem Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen kamen sie überein, das Verfahren wie beschrieben einzustellen. Für den Angeklagten ermäßigte sich durch die getroffene Verständigung seine Rechnung von einstmals 3600 Euro für einen Strafbefehl um 3000 Euro.

    Ein Stadtberger hat immer wieder Pylone in der Schulstraße aufgestellt. Er ist mit der Verkehrsführung nicht einverstanden.
    Ein Stadtberger hat immer wieder Pylone in der Schulstraße aufgestellt. Er ist mit der Verkehrsführung nicht einverstanden. Foto: Marcus Merk

    Vor Gericht zeigte sich, dass sich die Beteiligten untereinander schon länger kannten, wegen diverser Vorkommnisse in der Schulstraße. Als es am 24. August 2024 zu dem Zusammentreffen kam, um das sich das Gerichtsverfahren drehte, mussten die Beteiligten ihre Personalien gar nicht mehr austauschen. Er habe den Angeklagten und seine Partnerin bereits gekannt, so der diesmal im Zeugenstand vernommene Ordnungsdienst-Mitarbeiter, 30 Jahre alt, von Beruf Lehrer.

    Die umstrittenen Pylone waren teils mit Beton gefüllt und hatten einen Bewegungsmelder

    Der Zeuge beschrieb, wie er und sein damaliger Streifenkollege am besagten Abend dreimal in der Schulstraße vorbeigeschaut hätten. Beim ersten Mal habe man einen Pylon in der Schulstraße ausgemacht. Mit solchen Pylonen, so hatte es der erste Verhandlungstag ergeben, hatte der Angeklagte nach eigener Aussage für Sicherheit an seinem Grundstücks-Eingang sorgen wollen. Weil eine Haustür direkt auf die Fahrbahn führe, sogar über diese hinaus öffne, habe er immer wieder solche roten Leitkegel aufgestellt, um sich und seine Partnerin abzusichern. Um diese Pylonen zu sichern, hatte der Schlosser sie teils mit Beton ausgegossen und einen Bewegungsmelder eingebaut, der Alarm gibt, wenn jemand sie bewegt.

    Bei einer Nachschau gegen 22.15 Uhr, so der Ordungsdienst-Mitarbeiter, sei der Pylon dann nicht zu sehen gewesen, wohl aber um 23.38 Uhr wieder. Dann habe er sich entschlossen, diesen mitzunehmen, „um eine Straßensondernutzung zu unterbinden“, wie er erklärte. Schon dreimal waren zuvor solche Pylonen mitgenommen worden, wurde bekannt. Der umgehend herbeigeeilte Angeklagte hatte dem 30-Jährigen „Diebstahl“ zugerufen und den schweren Leitkegel aus den Armen des Ordnungsdienst-Mannes zurückgeholt.

    Eine Klage über die Stadtberger Schulstraße hat der Angeklagte am Verwaltungsgericht eingelegt

    Dabei, so der Geschädigte, habe der Angeklagte ihm auf die Hand geschlagen und ihm eine Verletzung am Gelenk des linken Daumens zugefügt. Noch bis zum nächsten Mittag habe er einen Schmerz verspürt. Nach dem Vorfall gegen 23.38 Uhr hätten sich die Ordnungsdienstmitarbeiter zurückgezogen, um gegen 1 Uhr nachts noch einmal mit einer Polizeistreife dort zu erscheinen. Bei dieser Gelegenheit sei Anzeige erstattet worden. Für ungläubige Nachfrage sorgte die Schilderung des Geschädigten, dass der Ordnungsdienst immer wieder unter Inkaufnahme von Umwegen in den Dienstsitz im Rathaus zurückkehre. Deswegen, weil man immer wieder von Personen verfolgt und ausgekundschaftet werde.

    Nicht mehr als Zeuge aussagen brauchte an diesem Nachmittag der zweite beteiligte Ordnungsdienst-Mitarbeiter, nachdem man sich zuvor auf die Verfahrenseinstellung geeinigt hatte. In der Sache erhofft sich der Angeklagte indes eine Wendung zu seinen Gunsten, weil man beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Verkehrsführung in der Schulstraße eingelegt habe.

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