Gewerbegebiet zwischen Meitingen und Westendorf wird erweitert
Meitingen/Westendorf
Deswegen sind bei der Via Claudia gerade Bagger im Einsatz
Für die Erweiterung des Gewerbegebiets zwischen Meitingen und Westendorf laufen die Vorabeiten. Der Bebauungsplan der SGL-Carbon wird den realen Bedingungen angepasst
Der Grund dafür sind archäologische Untersuchungen und Kampfmittelerkundungen, die nötig sind, um das Gewerbegebiet Via Claudia Ost zu eben diesem zu machen – zu einem Gewerbegebiet, für das sich noch Interessenten melden können. Ansiedeln können sich dort Handels- und Gewerbetreibende, mit einem Verkauf sei im Jahr 2026 zu rechnen, heißt es seitens der Marktgemeinde Meitingen.
Bereits besprochen sind die vertraglichen Regelungen, die im Vorfeld zu klären waren, weil das Areal zum Teil auf Westendorfer und zum Teil auf Meitinger Flur liegt. Zudem wurde mit der Neufassung der Wasserabgabesatzung geklärt, dass für den nördlichen Teil des Grundstücks, das sich auf der Gemarkung Westendorf befindet, das Wasserwerk Meitingen die Wasserversorgung übernimmt. Streng genommen wäre für die Wasserversorgung im nördlichen Teil des Grundstücks nämlich der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe zuständig gewesen.
Geplante Gebäude zur Erweiterung der Firma SGL Carbon wurden nicht gebaut
An anderer Stelle, mit Blick auf den Bebauungsplan „SGL Carbon Werkserweiterung Nord“ hat sich der Gemeinderat Meitingen für einen Schritt zurück entschieden. Im ursprünglichen Bebauungsplan vorgesehen waren einst etwa lange Hallen. Diese hätten gebaut werden können. Wären diese Pläne dementsprechend umgesetzt worden, wären Teile der Lechauen betroffen gewesen.
Das Unternehmen SGL Carbon in Meitingen von oben.Foto: Marcus Merk (Archivbild)
Faktisch wurden die Bauten nicht errichtet, allerdings wurden Ausgleichsflächen bereit hergestellt, die sich die Gemeinde nun „gutschreiben“ lassen möchte. Noch vor der Sommerpause wurden im Gemeinderat die Stellungnahmen aus der öffentlichen Beteiligung besprochen. Anschließend fiel der Billigungs- und Auslegungsbeschluss.
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