Muss sich eine Zoo-Fachhandlung täglich, auch an Sonn- und Feiertagen, persönlich um ihre Tiere kümmern - wie es die Amtstierärztin fordert - oder reicht für bestimmte Zeiträume moderne Technik mit automatischer Überwachung - so wie es sich der Händler wünscht? Zur Klärung dieser und ähnlicher Streitpunkte trafen sich jetzt Vertreter einer Zoo-Fachhandlung und des Veterinäramts der Stadt Augsburg vor dem Verwaltungsgericht. Betont wurde, dass der Gerichtstermin nicht zustande gekommen sei, weil es Verfehlungen gegeben habe.
Augsburg