Feuerwerksverbot auf Privatgrund in Augsburg gekippt: Was das bedeutet
Plus Ein Gericht hat das Feuerwerksverbot auf Privatgrund außer Vollzug gesetzt. Endgültig entschieden ist der Fall noch nicht. Rettungskräfte sehen die Lage differenziert.
Es war eine Entscheidung, die für Aufsehen sorgte: Das Verwaltungsgericht in Augsburg hat in der vergangenen Woche das städtische Feuerwerksverbot auf Privatgrund an Silvester gekippt. Wie berichtet, hatte zuvor der Augsburger FDP-Bundestagskandidat Alexander Meyer geklagt, dem das Verbot auf privaten Grundstücken zu weit gegangen war. Nun ist die Rechtslage in Augsburg etwas verworren, der Fall wohl noch nicht endgültig geklärt – und Rettungsdienst-Mitarbeiter, die von dem Verbot laut Stadt geschützt werden sollen, haben differenzierte Auffassungen zur Thematik.
Zum aktuellen Zeitpunkt sieht die Rechtslage in Augsburg folgendermaßen aus: Es gelten auch an Silvester die grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen des jüngsten Corona-Lockdowns, ebenso die staatliche Ausgangssperre ab 21 Uhr sowie das bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk. Es gilt ein Böllerverbot im öffentlichen Raum. Betroffen vom Abbrenn- und Verkaufsverbot sind Raketen und Böller der sogenannten Kategorie F2, also Erwachsenenfeuerwerk ab 18 Jahren. Jugend-Feuerwerk der Kategorie F1 für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren sind davon nicht betroffen. Hierzu gehören etwa Knallerbsen, Wunderkerzen oder Mini-Feuerwerkskörper.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Was hier wie immer zu kurz kommt: Ein Böllerverbot hilft vor allem auch der Natur!
Ach Gottchen,
Einmal im Jahr wird die Natur das ja verkraften können. Regen Sie sich lieber über Kohlekraftwerke oder illegale Abschalteinrichtungen in Diesel PKW auf.
Aber den meisten in Deutschland macht ja nichts mehr Spaß, als den anderen ihren Spaß nicht zu gönnen.