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  3. Augsburg: Gericht bestätigt: Kein Böllerverbot in Augsburg auf privatem Grund

Augsburg
29.12.2020

Gericht bestätigt: Kein Böllerverbot in Augsburg auf privatem Grund

Ein Augsburger Gericht hatte das Feuerwerksverbot auf Privatgrund außer Vollzug gesetzt. Die Stadt war gegen die Entscheidung vorgegangen - erfolglos.
Foto: Alexander Kaya (Archiv)

Plus Ein Augsburger Gericht hatte das Feuerwerksverbot auf Privatgrund außer Vollzug gesetzt. Die Stadt war gegen die Entscheidung vorgegangen - erfolglos. So ist nun die Lage.

Es bleibt dabei: Ein Böllerverbot im privaten Raum wird es in Augsburg an Silvester nicht geben. Wie berichtet, hatte das Augsburger Verwaltungsgericht vergangene Woche eine Verordnung der Stadt gekippt, die ein Feuerwerksverbot auf Privatgrund vorsah. Die Stadt war gegen diesen Beschluss des Gerichtes vorgegangen und reichte am Montag Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München ein, einer höheren juristischen Instanz. Gebracht hat es nicht viel: Wie der Verwaltungsgerichtshof am Dienstagnachmittag mitteile, habe man "die erstinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichts zum Feuerwerksverbot auf privaten Flächen in Augsburg bestätigt". Weitere Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegen kann die Stadt nicht.

Laut einer Mitteilung des Gerichtes rechtfertige die Beschwerde der Stadt Augsburg keine Änderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht weise "zu Recht darauf hin, dass aufgrund der geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen keine darüberhinausgehenden Kontakte und Ansammlungen zu befürchten seien, die durch das streitgegenständliche Feuerwerksverbot unterbunden werden könnten", heißt es wörtlich.

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Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

30.12.2020

Ohje, ich habe immer gedacht auch Juristen wären aufgrund ihrer Schul- und Berufsausbildung in der Lage über den Tellerrand ihrer Gesetzbücher hinauszuschauen. Dann böllert und zündelt mal fleißig los. Wer sich oder andere verletzt wird dann hoffentlich auf entnervte Ärzte und Krankenpfleger_rinnen treffen, die wenig Zeit für die armen Leidenden haben werden. Eine besonders gute Idee sind Balkone als Abschussrampe, da freut sich auch diue Feuerwehr! 2020 das Jahr der Rücksichtslosigkeit und Egoisten. Dann mal prosit!

30.12.2020

Das Problem, Gerichte dürfen oder sollten nur nach Gesetzbuch entscheiden. Und dann gibt es noch gewisse Politiker die dies ausnutzen um in die Schlagzeilen zu kommen. Sind wir nur froh, dieser Politiker wird nie die Großen und wichtigen Entscheidungen treffen. Politisch gesehen wird er immer ein kleines Licht bleiben.

30.12.2020

Als Richter hätte ich zunächst geschaut: warum wird der Verkauf von Raketen und Böllern eigentlich vom Bundesministerium des Inneren verboten!

Grund war hier, dass dadurch Krankenhäuser von Verletzten durch diese Raketen (usw.) nicht zusätzlich belastet werden (sind durch Corona sowieso bereits am Limit).
Dieses Verbot wurde bereits durch Verwaltungsgericht und der angegeben Begründung als legitim befunden

Dies ist und war auch die Begründung der verschiedenen Kommunen innerhalb Deutschlands und wurden durch verschiedene Verwaltungsgerichte so akzeptiert

Bayerns Richter ticken also anders! Ich kann nur hoffen, dass diese Richter sich an Silvester also Freiwillige für die Noteinsätze melden.

Dumm daher reden kann jeder; entsprechend agieren - keiner

29.12.2020

Die Gerechtigkeit hat also gesiegt.
Allerdings sollte jetzt noch schleunigst der Begriff "Privatgrund" noch richterlich genau definiert werden!
Die Grünfläche vor einem Wohnkomplex ist dann was (Privatgrund, öffentlicher Grund, Gemeinschaftsgrund)?

30.12.2020

Ganz so einfach ist es nicht.
https://de.wikipedia.org/wiki/Privatgrund
https://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsgrund
Öffentlicher Grund ist nicht nur Grund, der der Stadt gehört. Auch "Privatgrund" kann öffentlich sein. Zudme gibt es noch Grund vom Freistaat, Bund, Kirchen, usw. Abgesehen davon, kann auch ein rund der Stadt "privat" sein.
Auch sollte jeder beim Böllern auf Privatgrund, grundlegende Regeln beachten. Ansonsten kann auch ganz schnell aus dem Spaß Ernst werden. Würde mich nciht wundern, wenn die ein oder andere Hecke, Schuppen oder gar ein Haus fehlen würde.

30.12.2020

Ist doch ganz einfach, entscheiden tut der dem es gehört. Sollte es eine Eigentümer Gemeinschaft geben, entscheidet diese. Sind Sie Mieter, ist es nicht Ihr Privatgrund und dann dürfen Sie definitiv nicht entscheiden. War das jetzt wirklich eine ernsthafte Frage, oder ging es mehr darum den ersten Satz loszuwerden? Fragen Sie doch den Eigentümer oder die Eigentümer Gemeinschaft.

30.12.2020

Meine Frage wurde irgendwie durch der Meldung "Gericht kippt Feuerwerksverbot auf privatem Grund – wo darf man böllern?" geklärt.



29.12.2020

Mag das Urteil richtig sein, diese sinnlose Ballerei ist einfach nur bescheuert, quält die Tiere und belastet die Umwelt.

31.12.2020

Für das Urteil gibt es zwei Ansätze:
Infektionsschutzgesetz (wenn alle das machen (was sie nicht tun)), dann kein Problem - Urteil korrekt
Krankenhäuser nicht zusätzlich belasten (wo kaufe ich meine Raketen? Polen, Tschechische Republik), hier bekommt man nicht nur Silvester Raketen, sondern auch Sprengstoff in Form von Raketen und das ist dann eine Straftat und keine Ordnungswidrigkeit mehr (mehrere Jahre Urlaub in der Justiz)! - Urteil falsch (idiotisch - darf man aber nicht sagen)

Viel Spaß bei Arm ab oder Bein Ab - oder noch schlimmer!

Ich habe einen Hund und zwei Katzen - mein Problem ist in zwei Tagen erledigt (dann sind sie wieder beruhigt - das andere ist ein Leben lang)!

Ein Freiheitsrecht ist auch das Recht auf Leben (anscheinend nicht für alle hier - besonders FDP (siehe Alexander Meyer )

Frage an Krankenschwester: Wen musst Du helfen?
Covid Patient (Recht auf Leben)
Pyromanen (Hand ab)

(Antwort: der eine ist tot, der andere kann auch mit der anderen Hand noch arbeiten)


29.12.2020

Vielen Dank an Alexander Meyer, dass er sich für die Freiheitsrechte der Bürger einsetzt!
Die Argumentation der Richter ist völlig richtig, Aufgrund der ohnehin schon vorhandenen (und meiner Meinung nach teilweise völlig ungerechtfertigten) Verbote wird es sicher nicht zu einer Überlastung der Rettungsdienste kommen!
Ich hoffe, Ordnungsreferent Frank Pintsch und Gesundheitsreferent Reiner Erben sehen darin eine persönliche Niederlage und ich werde ihrem Apell keinesfalls folgen!

29.12.2020

Ich böllere zwar nicht (vielleicht mal als Jugendlicher) - aber die Entscheidung des Gerichts zeigt den blinden und machtbewußten Politikern mal wieder ihre Grenzen auf. Ich vermute mal, daß mindestens 50% aller Anweisungen innerhalb der Pandemie "gekillt" würden, würde man dagegen klagen.

30.12.2020

Und welchen Nutzen hätte dies?