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Augsburg: Gesundheitsreferent zur Impfung in Kanzlei: "Das war unsensibel"

Augsburg

Gesundheitsreferent zur Impfung in Kanzlei: "Das war unsensibel"

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    Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) nimmt Stellung zum Impfvorgang in einer Augsburger Anwalts- und Steuerberatungskanzlei.
    Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne) nimmt Stellung zum Impfvorgang in einer Augsburger Anwalts- und Steuerberatungskanzlei. Foto: Silvio Wyszengrad

    Dass 48 Mitarbeiter einer Augsburger Anwalts- und Steuerberatungskanzlei Anfang der Woche bereits geimpft wurden, sorgt für Aufregung. Wie berichtet, war ein mobiles Team der Stadt bei der Kanzlei vor Ort, um die Mitarbeiter gegen Covid-19 zu immunisieren. Die Kanzlei sei auf Nachfrage vom Gesundheitsamt ausgewählt worden, nachdem sich zu wenig bettlägerige Menschen gemeldet und die Impfteams deshalb noch Kapazitäten frei hatten, hieß es aus dem Impfzentrum gegenüber unserer Redaktion. Etliche Bürger reagieren auf diese Nachricht mit Unverständnis und Empörung. Bei der Stadt Augsburg nimmt man am Wochenende dazu Stellung. Noch am Samstagabend wird eine offizielle Pressemitteilung verschickt.

    Darin äußert sich der städtische Gesundheitsreferent, dass die Entscheidung des Impfteams der Stadt Augsburg, Angehörige einer Steuerkanzlei in der Priorisierungsgruppe 3 zu impfen, rechtlich nicht zu beanstanden, aber unsensibel sei. "Ich bedauere sehr, dass um den so notwendigen Gesundheitsschutz in der Corona-Pandemie öffentlicher Unmut entstanden ist", sagt Reiner Erben (Grüne).

    Der Einsatz eines mobilen Impfteams in einer Augsburger Kanzlei sorgt für Aufregung.
    Der Einsatz eines mobilen Impfteams in einer Augsburger Kanzlei sorgt für Aufregung. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    So sieht die Augsburger Impfstrategie aus

    Wie er betont, fuße die Impfstrategie des Impfzentrums Augsburg auf den Vorgaben der allgemeinen Coronavirus-Impfverordnung. Demnach würden als erstes die Priorisierungsgruppen 1 und 2 geimpft. Wenn Impf-Kapazitäten frei seien, oder Impfstoff kurzfristig aus Haltbarkeitsgründen verimpft werden müsse, würden Personen der Priorisierungsgruppe 3 geimpft.

    Zur Augsburger Impfstrategie gehörten neben dem Impfzentrum auch mobile Impfteams, die nach Prioritätenliste eingesetzt werden. Als Erstes seien Alten- und Pflegeeinrichtungen angefahren worden. Aktuell seien weitere Einrichtungen und Personengruppen an der Reihe. Dazu zählten etwa Unterkünfte für Obdachlose ebenso, wie Angehörige des städtischen Ordnungsdienstes oder der Berufsfeuerwehr. "Je nach der Verfügbarkeit der Impfdosen, werden der Einsatzplan der mobilen Impfteams und das Impfvorgehen im Impfzentrum wöchentlich festgelegt", so der Gesundheitsreferent.

    Warum die Mitarbeiter der Augsburger Kanzlei geimpft wurden

    In der Corona-Impfverordnung seien Personen aus Justiz und Rechtspflege wegen ihrer Systemrelevanz höher priorisiert worden. Diese Anforderung würden auch die Mitarbeiter aus der betreffenden Kanzlei, die jetzt geimpft wurden, erfüllen. "Sie betreuen unter anderem Seniorinnen und Senioren (Risikogruppe) rechtlich und übernehmen Aufgaben, wie etwa die Bearbeitung von Überbrückungsgeld für Gewerbetreibende, die unaufschiebbar sind", erklärt Erben. Alle geimpften Personen der Kanzlei hätten eine eidesstattliche Erklärung im Sinne der Corona-Impfverordnung abgegeben.

    Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne).
    Gesundheitsreferent Reiner Erben (Grüne). Foto: Silvio Wyszengrad (Archivbild)

    Wie der Gesundheitsreferent betont, erfordere jeder Impftag eine effiziente Planung, um den vorhandenen Impfstoff ohne Verluste einsetzen zu können. Dabei sei es das Ziel, möglichst viele Augsburgerinnen und Augsburger zu impfen. In der vergangenen Woche seien insgesamt 520 Bürger von den mobilen Impfteams geimpft worden. "Darunter fanden sich Berechtigte der Priorisierungsstufe 1 und 2 sowie Mitarbeitende systemrelevanter Organisationen und Einrichtungen wie Feuerwehr, Polizei und Ordnungsdienst der Priorisierungsstufe 3", berichtet Reiner Erben.

    Erben: Entscheidung war pragmatisch, aber unsensibel

    "Weiter standen Mitarbeitende der Kanzlei, ebenfalls Priorisierungsstufe 3, auf der Warteliste. Dort konnten mit Unterstützung der Betriebsärztin vor Ort knapp 50 Personen mit relativ geringem Aufwand geimpft werden." Der Gesundheitsreferent räumt ein: „Da jedoch höher priorisierte Personen noch keine Impfung erhalten haben, war diese Entscheidung des Impfteams der Stadt zwar pragmatisch und im Rahmen der Corona-Impfverordnung gerechtfertigt, aber den Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 gegenüber unsensibel." Eine Auswahl einer anderen, ebenso systemrelevanten Einrichtung wäre angemessener gewesen, fügt er hinzu.

    Tatsächlich stehe eine Reihe priorisierter Einrichtungen für eine Impfung auf der Warteliste. Das mache eine Auswahl immer schwierig. "Künftig werden die mobilen Impfteams nicht mehr kurzfristig ausrücken, wenn keine Termine mit Personengruppen oder Einrichtungen der Priorisierung 1 und 2 vereinbart sind. Stattdessen werden die Impfdosen im Impfzentrum verimpft." Vor allem gelte: Erst wenn alle Personen der Priorisierungsgruppen 1 und 2 in Augsburg geimpft seien, würden Personen der Gruppe 3 geimpft. Bereits vereinbarte Termine der Priorisierungsgruppe 3 würden storniert.

    Bürgerliche Mitte stellt Anfrage an OB Eva Weber

    Neben der Kritik von Bürgern an dem Impfvorgang in der Augsburger Kanzlei, fordert die Opposition im Rathaus weitere Informationen zu dem Fall ein. So hat die Fraktion Bürgerliche Mitte (FDP, Freie Wählern und Pro Augsburg) am Samstag Oberbürgermeisterin Eva Weber (CSU) eine schriftliche Anfrage gestellt. Man will unter anderem wissen, warum mobile Impfteams in private Anwaltskanzleien kommen, aber nicht in Schulen und Kitas. Auch wird die Frage gestellt, ob alle geimpften Mitarbeiter der Kanzlei ihren Wohnsitz in der Stadt Augsburg haben und warum wichtige Gruppenimpftermine in den Schulen nicht möglich seien, wenn Lehrer nicht aus der Stadt kämen, aber tagtäglich mit Augsburger Schülern in Kontakt stünden.

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