Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg
  3. Justiz: Bordellkönig Jürgen Rudloff muss fünf Jahre ins Gefängnis

Justiz
27.02.2019

Bordellkönig Jürgen Rudloff muss fünf Jahre ins Gefängnis

Der Saunaclub "Paradise" in Leinfelden-Echterdingen. Betreiber Jürgen Rudloff muss nun ins Gefängnis.
Foto: Arnulf Hettrich, Imago

Der Bordellbetreiber Jürgen Rudloff ist unter anderem wegen Beihilfe zum Menschenhandel verurteilt worden. Augsburger Ermittler hatten den Fall ins Rollen gebracht.

Der bekannte Bordellbetreiber Jürgen Rudloff, 65, ist am Mittwoch zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Stuttgarter Landgericht sprach ihn wegen Beihilfe zum Menschenhandel und sexueller Ausbeutung sowie wegen Betrugs schuldig. Neben Rudloff stand auch noch dessen ehemaliger Marketing-Chef Michael B. vor Gericht, der ebenfalls eine gewisse Prominenz erlangt hatte, weil er im Privatfernsehen als „Puff-Tester“ aufgetreten war und vor den Kameras Bordelle inspiziert hatte. Er erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Beide Angeklagten hatten im Laufe des Mammutprozesses ein Geständnis abgelegt. Ein weiterer Mitarbeiter erhielt eine Bewährungsstrafe.

Jürgen Rudloff hatte "saubere Prostitution" propagiert

Wie berichtet, ging es in dem Verfahren um Vorgänge rund um das Großbordell „Paradise“ im Stuttgarter Raum. Frauen sollen von Männern aus dem Rockermilieu mit Gewalt zur Prostitution gezwungen worden sein. Rudloff hatte sein Bordell öffentlich als edlen Vorzeige-Klub angepriesen und eine „saubere Prostitution“ propagiert. In seinem Geständnis räumte er später ein, vor der Gewalt der Rockergruppen die Augen verschlossen zu haben.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.