Gastronomen wehren sich gegen Bußgelder für Corona-Verstöße – mit Erfolg
Plus Weil in ihren Restaurants gegen Corona-Regeln verstoßen worden sein soll, sollten zwei Augsburger Gastronomen hohe Bußgelder zahlen. Vor Gericht kommen sie aber glimpflich davon.
In dem Bußgeldbescheid der Stadt hieß es, der Betreiber der Gaststätte in Kriegshaber habe eine „geräuschvolle Vergnügung“ veranstaltet. Was bedeutet: Es gab damals, im Juli vergangenes Jahr, eine kleine Party vor dem Restaurant, es gab laute Musik, 40 bis 50 Personen kamen wohl zusammen. Heute sind Bars, Restaurants und Cafés geschlossen; im Vorjahr durften sie mit Hygieneauflagen teilweise öffnen. Dabei kam es teils zu Verstößen gegen die Corona-Auflagen, die derzeit vielfach die Gerichte beschäftigen, da sich die betroffenen Gastronomen gegen die hohen Bußgeldbescheide der Kommunen wehren. Der Gastronom aus Kriegshaber etwa sollte 3200 Euro zahlen, weil sein Personal bei der Party keine Masken getragen habe und die Musik nach 22 Uhr zu laut gewesen sei.
Vorwürfe, die der 50-jährige Mann so nicht stehen lassen wollte. Es sei keine riesige Veranstaltung gewesen, sondern eine geschlossene Gesellschaft, die Geburtstagsfeier seines Sohnes, sagte er. Damals sei die Rechtslage so gewesen: Wer am Tisch saß, durfte die Maske absetzen, wer aufstand, um etwa zur Toilette zu gehen, musste sie aufsetzen. „Und wenn wir das gesehen haben, dass das ein Gast nicht macht, haben wir ihn auch angesprochen“, sagte der Gastronom vor Gericht. Ab 20 Uhr sei er selbst auch gar nicht mehr da gewesen. Was im Prozess deutlich wurde: Die Gaststätte ist ein Betrieb, in dem die ganze Familie mit anpackt. So sagten in der Verhandlung zwei Söhne des Gastronomen aus, darunter der junge Mann, der an dem Tag seinen Geburtstag gefeiert hatte. Beide sagten, dass es sich an dem Tag um eine geschlossene Gesellschaft gehandelt habe und man bei Angestellten und Gästen stets sehr auf die Maskenpflicht achte.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Auch wer das Grundgesetz nicht unter dem Kopfkissen liegen hat, sollte nicht gleich bezahlen und lieber einen Anwalt fragen ;)
Schön - die 200%igen, also die, die überziehen, haben nichts anderes als Schlappen verdient. Im Gegenteil: Wer die Justiz sinnlos beschäftigt, sollte für die Kosten aufkommen.