Ein lauter Knall ließ Augsburger am Freitagvormittag aufschrecken. Um kurz vor 10 Uhr hatte es im Stadtgebiet einen lauten Schlag gegeben. Häufig ist der Grund dafür, dass ein Flugzeug mit Überschallgeschwindigkeit über Augsburg geflogen ist. Dies war offenbar auch am Freitag der Fall.
Wie ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr auf Nachfrage erklärt, flogen zwei Eurofighter in einer Höhe von rund 11.500 Metern um 9.54 Uhr kurzzeitig Überschallgeschwindigkeit. Die Kampfflugzeuge gehören zum Taktischen Luftwaffengeschwader 74 in Neuburg an der Donau und waren zum Zeitpunkt, als sie Überschallgeschwindigkeit erreichten, jeweils rund 11,1 und 20,4 Kilometer vom Augsburger Stadtzentrum entfernt.
Knall erschüttert Augsburg: Eurofighter mit Überschall unterwegs
Ein dritter Eurofighter, der am Vormittag unterwegs war, erreichte kurz nach den beiden anderen ebenfalls Überschallgeschwindigkeit. Nach Angaben des Sprechers geschah dies um 10.03 Uhr. Nach derzeitigem Stand sei der Einsatz "unter Beachtung der flugbetrieblichen Bestimmungen" erfolgt.
Ein Überschallknall ist im Raum Augsburg zwar selten, aber nicht ungewöhnlich. Westlich von Augsburg befindet sich die "TRA Allgäu". Die Abkürzung steht für "Temporary Reserved Airspace", also ein temporäres Flugbeschränkungsgebiet. Dort finden regelmäßig Trainingsflüge statt, im Rahmen von Abfangeinsätzen auch mit Überschallgeschwindigkeit. Zuletzt hatte ein lauter Knall im Februar Menschen in Augsburg aufgeschreckt. Damals bestätigte ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr einen Überschallknall, der ebenfalls von einem Kampfflugzeug der Bundeswehr vom Typ Eurofighter verursacht wurde. Auch gibt es gelegentliche Anflüge von Bundeswehr-Flugzeugen auf den Flugplatz auf dem Lechfeld südlich von Augsburg.
Trainingsflüge mit Überschallgeschwindigkeit: Diese Regeln gelten
Ein Überschallknall entsteht, wenn ein Flugzeug ein Tempo erreicht, das oberhalb der Schallgeschwindigkeit liegt. Dabei entsteht eine Stoßwelle, die auch durch einen lauten Knall bemerkbar wird. Derartige Geschwindigkeiten werden nur durch militärische Flugzeuge erreicht, zivile Flugzeuge verkehren mit niedrigeren Geschwindigkeiten. Eine große Ausnahme davon war die seit Jahren außer Betrieb gestellte Concorde.
Um die Auswirkungen auf die Umwelt gering zu halten, gelten der Sprecherin des Luftfahrtamtes der Bundeswehr zufolge für Überschallflüge bestimmte Voraussetzungen:
- Überschallflüge sind, außer an Feiertagen, von Montag bis Freitag im Zeitraum 8 Uhr bis 20 Uhr zulässig. In der Zeit von 12.30 Uhr bis 14 Uhr sind Überschallflüge zu unterlassen, sofern Einsatzgründe sie nicht zwingend erfordern.
- Die Mindesthöhe für Überschallflüge über Landgebieten beträgt 36.000 Fuß, also rund 10.800 Meter.
- Überschallflüge sind nur unter Radarüberwachung durchzuführen und müssen vorher mit der radarüberwachenden Stelle koordiniert werden.
- Der Flugweg ist so anzulegen, dass der Überschallknall dicht besiedeltes Gebiet nach Möglichkeit vermeidet. (AZ)